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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
[LG MD] Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2009 (Stand: 01.10.2009)
02.10.2009, Magdeburg – 52
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 052/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 052/09
Magdeburg, den 2. Oktober 2009
[LG MD] Folgende Prozesse
beginnen im Landgericht Magdeburg im Oktober 2009 (Stand: 01.10.2009)
I.
Zivilprozess
Schadensersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen
Vorstand
31 O 92/09 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I.
Instanz
Vor der 1.
Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt die GERO AG gegen ihren
Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadensersatz in Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG
behauptet, dass der ehemalige Vorstand rechtswidrig eine unberechtigte
Versorgungszusage an einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von
100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen Betrag forderte die GERO nunmehr als
Schadensersatz von dem Ex-Vorstand.
Der Termin zur
mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf
Dienstag, den 13.
Oktober 2009, 09.30 Uhr, Saal C 13
Zwei sind einer
zuviel ¿ Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion
31 O 134/09 (347) ¿ 1. Kammer für
Handelssachen als Gericht I. Instanz
Am
Landgericht gibt es mehrere Zivilprozesse zur Frage, wer die Zuschauer im
Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen darf.
Vor der 1.
Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt nun die Catering Company
Magdeburg GmbH (Klägerin) gegen die Hochtief Facility Management GmbH
(Beklagte).
Der Termin zur
mündlichen Verhandlung ist anberaumt auf
Dienstag,
den 13. Oktober 2009, 11.30 Uhr, Saal C 13.
Die Klägerin, der alter
Caterer hatte mit der vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions ¿
der Beklagten - einen Catering-Vertrag. Dieser Vertrag wurde durch die Beklagte
fristlos gekündigt. In diesem Prozess wehrt sich die gegen die fristlose
Kündigung des Vertrages für das Catering im Stadion in Magdeburg vom 6.01.2009
durch die Beklagte. Die Beklagte wird im Rechtsstreit durch die Stadion
Magdeburg GmbH & Co KG als Betreibergesellschaft unterstützt.
Bereits am 23.09.09
(vgl. Pressemitteilung 49/09) hatte die 9. Zivilkammer in einem anderen
Verfahren es der Stadion Magdeburg GmbH & Co KG untersagt die Catering
Company Magdeburg daran zu hindern im Stadion ihren Geschäften nachzugehen.
II.
Strafprozesse
Handel mit
Betäubungsmitteln
25 KLs 13/09 ¿ 5.
Strafkammer
3 Angeklagte
6 Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
5. Oktober 2009, 09.00 Uhr
Fortsetzungstermine:
19. Oktober, 26. Oktober, 3. November, 4. November 2009,
jeweils
09.00 Uhr, Saal 6
Die Staatsanwaltschaft
erhob im März 2009 gegen Thomas K (geb. Oktober 1973), Christoph H. (geb.
August 1978) und Ralf A. (geb. Januar 1977) Anklage wegen bandenmäßigen
Drogenhandels. Die Angeklagten sollen im Zeitraum Mai bis Oktober 2007 in
Wanzleben u. a. Orten sich als Bande zusammengeschlossen haben, um den Handel
mit Drogen abwickeln zu können. Insgesamt wirft die Staatsanwaltschaft den drei
Angeklagten 15 Straftaten vor. Die Angeklagten sollen mit Marihuana, Haschisch
und Amphetaminen teilweise im Kilogrammbereich gehandelt haben.
Berufungsverfahren
wegen Vergewaltigung in Bernburg
29 Ns 7/09 ¿ 9.
Jugendstrafkammer
1 Angeklagter
1
Sachverständige
5 Zeugen
Prozesstag: Dienstag, 6.
Oktober 2009, 09.00 Uhr
Das
Amtsgericht Bernburg verurteilte am 9. Dezember 2008 den im September 1961
geborenen Angeklagten Bernd S. wegen Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe
von 3 Jahren. Der Angeklagte soll am 16. Juni 2007 die im November 1992
geborene Zeugin Stefanie Z. in einer Gartenanlage in Bernburg vergewaltigt
haben.
Der
Angeklagte hat vor dem Amtsgericht bestritten, die Tat begangen zu haben. Das
Landgericht wird neben den 3 Zeugen auch eine von ihm beauftragte Psychologin
als Sachverständige hören. Die Sachverständige wird im Auftrag der Kammer ein
aussagepsychologisches Gutachten zur Frage der Glaubwürdigkeit der Aussagen der
Zeugin erstatten.
Schwerer
Raub in Magdeburg
25 KLs 16/07 ¿ 5. Strafkammer
1
Angeklagter
Prozessbeginn: Donnerstag,
22. Oktober 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermin: Freitag,
23. Oktober 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Der
im April 1966 geborene Angeklagte Roland K. soll in Magdeburg am 7. Juni 2006
3 Raubstraftaten begangen haben, wobei es in 2 Fällen beim Versuch geblieben
ist. Der Angeklagte soll in der Parkanlage im Bereich der Maybachstraße in der
Nähe der dortigen Bahnunterführung 3 Radfahrer überfallen haben.
Tödliche
Silvesterfahrt
29 Ns 17/09 ¿ 9. Jugendstrafkammer
1
Angeklagter
Prozesstag: Dienstag,
20. Oktober 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12
Am
29. Mai 2009 verurteilte das Jugendschöffengericht Quedlinburg den zum Tatzeitpunkt
fast 21-jährigen Angeklagten Cornel R. wegen fahrlässiger
Straßenverkehrsgefährdung in Tateinheit mit fahrlässiger Tötung zu einer
Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 9 Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung
ausgesetzt wurde.
Nach
der Überzeugung des Amtsgerichts steuerte der Angeklagte in der Silvesternacht
2008/2009 mit einer Promillezahl von 1,44 einen PKW. Infolge seiner
Alkoholisierung kam er von der Fahrbahn ab und prallte mit dem Fahrzeug gegen
einen Baum. Der auf dem Beifahrersitz sitzende langjährige Freund des
Angeklagten verstarb noch an der Unfallstelle. Auch der Angeklagte wurde bei
dem Unfall erheblich verletzt.
Der
vor dem Amtsgericht geständige Angeklagte war mit dem Urteil nicht
einverstanden und hat hiergegen Berufung eingelegt.
Busunglück A 14 bei
Könnern am 18.06.2007
25 KLs 32/07
(fahrlässige Tötung u.a.) ¿ 5. Strafkammer
1 Angeklagter
13 Nebenkläger
4 Zeugen
Prozesstag: Donnerstag,
29. Oktober 2009, 9.30 Uhr, Saal 6
Der ursprünglich für
den 24. April 2008 geplante Prozessbeginn musste wegen Erkrankung des
Angeklagten kurzfristig abgesagt werden. Der Angeklagte war lebensbedrohlich
erkrankt. Diese Erkrankung stand in keinem Zusammenhang mit dem Unfall vom Juni
2007. Mit Beschluss vom 13. Juni 2008 hat das Gericht das Verfahren gegen den
LKW Fahrer vorläufig eingestellt. Mittlerweile ist der Angeklagte soweit
genesen, dass er wieder verhandlungsfähig ist. Die vorläufige Einstellung wurde
aufgehoben und das Verfahren geht weiter.
Hintergrund:
Die
Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau erhob am 20.11.2007 Anklage gegen den im
Februar 1961 geborenen Angeklagten Herrmann R. aus Niedersachsen. Ihm wird zur
Last gelegt, dass er am 18.06.2007 auf der Bundesautobahn 14 in Höhe der Stadt
Könnern in 13 Fällen durch Fahrlässigkeit den Tod eines Menschen und in 22
Fällen durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person
verursacht haben soll.
Dem
Angeklagten wird vorgeworfen, als Fahrer eines LKW mit Anhänger aus
Unachtsamkeit den vor ihm fahrenden Reisebus aus dem Blick verloren zu haben.
Er sei deshalb mit seinem Lkw auf den Reisebus aufgefahren, so dass dieser die
Leitplanke durchbrach und die Autobahnböschung hinunterrutschte, wobei 13
Businsassen verstarben und 22 Personen verletzt wurden. Der Angeklagte hat sich
im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.
Im
Fall einer Verurteilung muss der Angeklagte mit der Verhängung einer Geldstrafe
oder einer Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren rechnen.
(Christian Löffler)
Pressesprecher
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