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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Bundesgerichtshof bestätigt
Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung zu 5 Jahren
25
Kls 12/09 - 5. Strafkammer
22.10.2009, Magdeburg – 56
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 056/09
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 056/09
Magdeburg, den 22. Oktober 2009
Bundesgerichtshof bestätigt
Verurteilung wegen schwerer Vergewaltigung zu 5 Jahren
25
Kls 12/09 - 5. Strafkammer
Am 25. Mai 2009
verurteilte die 5. Strafkammer den im Juni 1970 geborenen nicht vorbestraften
LKW Fahrer Mario M. wegen schwerer Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von
5 Jahren. Zudem wurde M. verurteilt 12.500 Euro Schmerzensgeld an das Opfer zu
zahlen. Gegen das Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss
vom 08.10.2009 bestätigte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe (4 StR 386/09) das
Urteil des Landgerichts.
Der Verurteilte lernte
das spätere Opfer Dagmar (Name geändert) per SMS kennen, wobei sich der Anngeklagte
als Frau ausgab. Beide verabredeten sich am 2.12.2008 am Bahnhof in Dodendorf,
um miteinander Sex zu haben. Mario M. war sich bewusst, dass das Opfer keinen
Geschlechtsverkehr mit einem Mann wollte und hatte daher von Anfang an vor,
sein Vorhaben durch Drohung mit Gewalt umzusetzen. Mario M. fuhr mit seinem LKW
zum Treffpunkt überwältigte die Frau unter Verwendung einer
Schreckschusspistole, fesselte und vergewaltigte sie. Erst am nächsten Morgen
gelang der Frau die Flucht.
Der Verurteilte ist seit 3.
Dezember 2008 inhaftiert. Haftende wird der 2. Dezember 2013 sein.
Urteil wegen
Vergewaltigung nahe AlleeCenter Magdeburg zu 9 ½ Jahren rechtskräftig
25 KLs 15/09 ¿ 5..
Strafkammer
Am 5. Juni 2009 verurteilte die 5. Strafkammer den
im Januar 1984 geborenen Cliff S. wegen besonders schwerer Vergewaltigung in
Tateinheit mit Raub und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe
von 9 Jahren und 6 Monaten. Zudem wurde S. verurteilt 6..500 Euro
Schmerzensgeld und 460 Euro Schadensersatz an das Opfer zu zahlen. Gegen das
Urteil hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Diese hat er mittlerweile
zurückgenommen, so dass das Urteil rechtskräftig ist.
Der Verurteilte hat am 7.12.2008 gegen 23.00 Uhr,
nachdem er sich zuvor auf dem Weihnachtsmarkt aufgehalten hatte, in der Nähe
des Alleecenters eine Radfahrerin mit einem Stein niedergeschlagen,
vergewaltigt und beraubt. Der Verurteilte hatte die Tat gestanden. Er war zur
Tatzeit bereits wegen Vergewaltigung und sexuellem Missbrauch vorbestraft und
war erst am 10.09.2008 aus der Haft entlassen worden
Der
Verurteilte ist seit 12. Dezember 2008 inhaftiert. Haftende wird der 11. Juni
2017 sein.
(Christian Löffler)
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