Menu
menu

Kontakt

Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LGMD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im November 2009 (Stand: 28.10.2009)

29.10.2009, Magdeburg – 58

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 058/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 058/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. Oktober 2009

 

 

 

(LGMD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im November 2009 (Stand: 28.10.2009)

 

 

 

I.

Zivilprozesse

 

 

 

Vergütung für

Festveranstaltung zum Abschluss der Deutschen EU-Ratspräsidentschaft in der

Vertretung des Landes Sachsen-Anhalt bei der EU

 

10 O 2101/08 ¿ 10. Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

 

 

Termin zur Zeugenvernehmung: 10. November 2009, 10.30 Uhr,

Saal laut Aushang

 

 

 

Die Klägerin eine

Veranstaltungsorganisatorin mit den Leistungsangeboten von Catering,

Technikausrüstung, pp. nimmt das beklagte Land auf die Zahlung einer Vergütung

für die Durchführung einer Festveranstaltung am 28. Juni 2007 in der Vertretung

des Landes Sachsen-Anhalt bei der Europäischen Union in Brüssel in Anspruch.

Sie fordert zusätzliche rund 19.000,00 ¿, nachdem von dem Land Sachsen-Anhalt

bereits ein Betrag von rund 16.000,00 ¿ gezahlt wurde.

 

 

 

Die Klägerin begründet

ihren behaupteten Anspruch u. a. mit Zusatzleistungen.

 

 

 

Am 25. Juni 2009 fand

die erste mündliche Verhandlung statt. Am 13. August 2009 hat das Landgericht

einen Beweisbeschluss erlassen. In dem nun anberaumten Termin zur

Beweisaufnahme soll ein Mitarbeiter der Staatskanzlei als Zeuge gehört werden,

ob Zusatzaufträge erteilt wurden.

 

 

 

 

 

Verkündungstermine

in den Verfahren Schadenersatzklage der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand und

zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

 

31 O 92/01 und 31 O 134/09

 

 

 

Am 24. November 2009 um 9.00 Uhr verkündet die 1.

Kammer für Handelssachen in Saal C 13 in den beiden genannten Verfahren eine

Entscheidung. In dem Verkündungstermin ist sowohl der Erlass eines

Beweisbeschlusses als auch eines Urteils möglich. Die Parteien und deren

Rechtsanwälte sind nicht verpflichtet, zu dem Verkündungstermin zu erscheinen.

 

 

 

Hintergrund:

 

Gero AG gegen Ex-Vorstand

 

Vor der 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg

klagt die GERO AG gegen ihren  Ex-Vorstand  Norbert D. auf Schadenersatz in

Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG behauptet, dass der ehemalige Vorstand

rechtswidrig eine unberechtigte Versorgungszusage an einen bereits

ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von rund 100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen

Betrag fordert die GERO nunmehr als Schadenersatz zurück. Die mündliche

Verhandlung hat am 13. Oktober 2009 stattgefunden.

 

 

 

Caterer Prozess

 

In dem Verfahren geht es darum, ob die ehemalige

Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions,  die Hochtief Faxility Management

GmbH dem (alten) Caterer, der Catering Company Magdeburg wirksam den

Cateringvertrag fristlos im Januar 2009 gekündigt hat. Die mündliche

Verhandlung fand ebenfalls am 13. Oktober 2009 statt.

 

 

 

II.

Strafprozesse

 

 

 

Berufungsprozess -

Mögliche Untreue einer Mitarbeiterin des Kultusministeriums

 

26 Ns 137/08 ¿ 6.

Strafkammer als Gericht 2. Instanz

 

 

 

1 Angeklagte

 

5 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Montag,

2. November 2009, 09.00 Uhr, Saal A 12

 

Fortsetzungstermin:       11.

November 2009 09.00 Uhr, Saal nach Aushang

 

 

 

Das Amtsgericht

Magdeburg sprach am 7.07.2008 nach 3tägiger Hauptverhandlung Angelika Z. (geb.

Oktober 1949) vom Vorwurf der Untreue frei. Gegen diesen Freispruch hat die

Staatsanwaltschaft  Berufung eingelegt.

 

 

 

Nach Auffassung der

Staatsanwaltschaft hat die Angeklagte im Jahr 2003 rund 178.000 ¿ veruntreut.

Die Angeklagte war im Jahr 2003 im Kultusministerium für die Vergabe von

Fördermitteln im Bereich Erwachsenenbildung zuständig. Hier soll sie mit

178.000 ¿ ein Projekt der Erwachsenenbildung gefördert haben, obwohl ihr

bewusst gewesen sein soll, dass sie damit gegen Gesetze verstoßen habe. So habe

sie den Landeshaushalt geschädigt.

 

 

 

Hinweis: Zur

Verwirklichung einer Straftat der Untreue (§ 266 Strafgesetzbuch) ist es nicht

erforderlich, dass der Täter persönlich Vorteile aus der Tat zieht.

 

 

 

 

 

Verfahren über die

nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung

 

25 Ks 13/06 ¿ 5.

Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 psychiatrische

Sachverständige

 

4 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Montag,

2. November 2009, 09.30 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine: 

9. November 2009, 10. November 2009, 11. November 2009,        

 

                            12.

November 2009,

 

                            jeweils

09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Das Landgericht

Magdeburg  (1. Strafkammer) hatte mit Urteil vom 2. Juni 2005 die Unterbringung

des Verurteilten Axel S. (geboren Oktober 1951) in der Sicherungsverwahrung

angeordnet. Hiergegen hatte der Verurteilte Revision eingelegt. Mit Beschluss

vom 12. Januar 2006 hat der Bundesgerichtshof (4 STR 485/05

www.bundesgerichtshof.de) dieses Urteil aufgehoben. Das oberste Strafgericht

hat in seiner Entscheidung ausgeführt, dass dem Urteil des Landgerichts keine

sogenannten ¿neuen Tatsachen¿ zu entnehmen seien, die für die Anordnung der

nachträglichen Unterbringung in der Sicherungsverwahrung erforderlich sind.

 

 

 

Der Verurteilte selbst

war am 20. September 1995 vom Landgericht Magdeburg  wegen Totschlags zu einer

Freiheitsstrafe von 9 Jahren verurteilt worden. Diese Freiheitsstrafe hatte er

am 22. November 2004 vollständig verbüßt. Gegenstand der Verurteilung war ein

Tatgeschehen vom 17. Juni 1995, in dessen Verlauf der Verurteilte im

alkoholisierten Zustand einen Nachbarn im Rahmen eines Streits mit einem Messer

erstochen hat.

 

 

 

Der Verurteilte

befindet sich mittlerweile seit einigen Jahren auf freiem Fuß und lebt in einer

deutschen Großstadt außerhalb des Landes Sachsen-Anhalt.

 

 

 

 

 

 

 

Raub und

Vergewaltigung in Magdeburg

 

22 KLs 17/07

 

 

 

2

Angeklagte

 

3

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Mittwoch,

4. November 2009, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Fortsetzungstermin:       18.

November 2009, 9.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Die Jugendkammer verhandelt gegen die im Februar

1990 geborene Vanessa D. (Jugendliche zum Tatzeitpunkt) und den im Oktober 1977

geborenen Erwachsenen Andreas B. Beide sollen im März 2007 in Magdeburg den

stark angetrunkenen Ruben K. in einer Wohnung verprügelt und beraubt haben.

Andreas B. soll zudem das Opfer vergewaltigt haben.

 

 

 

 

 

Gefährlicher

Eingriff in den Straßenverkehr und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

 

25 KLs 24/08

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

psychiatrischer Sachverständiger

 

4

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Donnerstag,

5. November 2009, 09.00 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermin:       17.

November 2009, 9.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Dem im August 1964 geborenen Angeklagten Thomas Z.

wird vorgeworfen, am 5. Juni 2007 in Sandbeiendorf bei einer gegen ihn

gerichteten Durchsuchungsmaßnahme so in Wut geraten zu sein, dass er versucht

haben soll, einen Polizeibeamten, der sich ihm in den Weg stellte, zu

überfahren. Der Polizeibeamte konnte zur Seite springen.

 

 

 

Raub und andere Delikte

 

25 KLs 30/09

 

 

 

3 Angeklagte

 

13 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Donnerstag, 12. November 2009,

14.30 Uhr, Saal C 12

 

Fortsetzungstermine:     1. Dezember 2009, 2.

Dezember 2009 und 9. Dezember 2009,

 

 jeweils 9.00 Uhr, Saal C 12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg erhob am 15. Juli

2009 Anklage gegen Kai P. (geboren Mai 1982), Dennis R. (geboren November 1972)

und Ralph A. (geboren Januar 1977). Den Angeklagten werden mit teilweise

wechselnder Beteiligung Taten an 4 Tagen im Zeitraum Juni 2008 bis 20. Juni

2009 vorgeworfen. Die Angeklagten sollen andere Personen u. a. überfallen

haben, um Geld und Wertgegenstände zu erpressen bzw. mitzunehmen.

 

 

 

Gefährliche Körperverletzung und Freiheitsberaubung

im Raum Halberstadt

 

25 KLs 31/09

 

 

 

3 Angeklagte

 

2 psychiatrische, 1 rechtsmedizinischer

Sachverständiger

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Montag, 16. November 2009, 11.00

Uhr, Saal6

 

 

 

Fortsetzungstermine: 20. und 25. November 2009,

jeweils 9.00 Uhr, Saal 6

 

 

 

Vor der 5. Strafkammer müssen sich der im April

1983 geborene Steffen K, der im April 1985 geborene Marcel N. und der im

Oktober 1981 geborene Mike H. verantworten. Die drei Angeklagten sollen am 11.

Januar 2008 gegen 2.00 Uhr einen Zeugen in dessen Wohnung überfallen und

verschleppt haben. Hintergrund der Tat soll gewesen sein, dass der Zeuge

während der Inhaftierung des Angeklagten H. ein Verhältnis mit dessen Ehefrau

gehabt haben soll. Der Geschädigte soll bei der Tat schwer verletzt worden

sein, u. a. soll ihm ein Trommelfell gerissen sein. Der Zeuge soll auch in den

Kofferraum eines Pkw verfrachtet worden und zur Wilhelmshöhe gebracht worden

sein. Dort soll ihm eine Pistole ins Gesicht halten worden sein und ihm soll

gedroht worden sein, dass er erschossen werde.

 

 

 

 

 

Berufungsverfahren

wegen einer Verurteilung nach dem Kriegswaffengesetz

 

26 Ns 123/09

 

 

 

1 Angeklagter

 

 

 

Prozesstag: Donnerstag,

19. November 2009, 13.30 Uhr, Saal A 12

 

 

 

Am 5. August 2009

verurteilte das Amtsgericht Magdeburg den damals geständigen Angeklagten Rene

T. (geboren Juli 1985) wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffengesetz zu einer

Freiheitsstrafe von 1 Jahr. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe wurde zur

Bewährung ausgesetzt.

 

 

 

Nach den Feststellungen

des Amtsgerichts hatte der Angeklagte bis in den Dezember 2008 hinein in seiner

Wohnung in Magdeburg zwei funktionsfähige panzerbrechende Patronen aus

Beständen der Bundeswehr in seiner Wohnung aufbewahrt. Die Patronen werden im

Kriegsfall zum Bekämpfen gepanzerter Ziele verwendet und können bei einer

Schussentfernung von 200 m 20 mm Panzerstahl durchdringen.

 

 

 

Der Angeklagte hat

gegen die Verurteilung Berufung eingelegt.

 

 

 

 

 

Versuchter Mord in Aschersleben

 

21 Kls 11/09 ¿ 1.

Strafkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

1 Nebenklägerin

 

1 rechtsmedizinische

Sachverständige

 

10 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Donnerstag,

19. November 2009, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:     23. November 2009, 13.30

Uhr, 25. November 2009, 9.30 Uhr,

 

                            2. Dezember 2009, 13.00

Uhr, 3. Dezember 2009, 14.00 Uhr,

 

                            jeweils A 23

 

 

 

Den Angeklagten Mario K. (geboren September 1983)

und Marcel B. (geboren Januar 1982) wird vorgeworfen, in der Nacht vom 14. auf

den 15. Juli 2009 versucht zu haben, in die Wohnung der Nebenklägerin in

Aschersleben einzubrechen. Die Angeklagten sollen dann bei ihrem Vorhaben von

der Wohnungsinhaberin entdeckt worden sein. Der Angeklagte K. soll dann

versucht haben, die Nebenklägerin zu erschlagen, um nicht als Täter

wiedererkannt und überführt zu werden. Nach dem Eröffnungsbeschluss der Kammer

muss sich allein der Angeklagte Mario K. wegen versuchten Mordes verantworten.

Bei dem Angeklagten Marcel B. ist diesem nach dem Eröffnungsbeschluss der

Kammer nur vorzuwerfen, dass er der Nebenklägerin nicht geholfen hat

(unterlassene Hilfeleistung).

 

 

 

Mord in Drakenstedt aus dem Jahr

1993 wird neu aufgerollt

 

22 Ks 7/09 ¿ 2.

Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagte

 

2 Nebenkläger

 

1 rechtsmedizinischer

Sachverständiger

 

33 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:     Montag,

23. November 2009, 9.30 Uhr, Saal A 23

 

Fortsetzungstermine:     24., 26. November, 1., 3.,

7., 8., 10., 14., 15. Dezember,

 

                            jeweils

09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Der im März 1959

geborene Herbert M. muss sich erneut vor dem Landgericht Magdeburg wegen Mordes

verantworten. Ihm wird vorgeworfen in Drakenstedt im Jahr 1993 einen zur

Tatzeit 75 Jahre alten  Rentner heimtückisch und aus Habgier getötet zu haben.

Der Freispruch des Angeklagten durch die 1. Strafkammer des Landgerichts vom

24.04.2008 wurde mit Urteil des Bundesgerichtshof vom 19.03.2009

(www.bundesgerichtshof.de, dort Az. 4 str 516/08) aufgehoben.

 

 

 

Der erste Prozess gegen

den Angeklagten hatte am 19.02.2008 begonnen. Zu einer Anklageerhebung war es

erst im Juni 2006 durch die Staatsanwaltschaft Magdeburg gekommen. Die

Staatsanwaltschaft hatte zuvor das bereits eingestellte Ermittlungsverfahren

nach Jahren fortgeführt, nachdem eine erneute Überprüfung der Akte aus Sicht

der nun zuständigen Staatsanwältin dafür ausreichende Anhaltspunkte bot.

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail:

pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links