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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Zwei sind einer zuviel -
Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

14.12.2009, Magdeburg – 65

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 065/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 065/09

 

 

 

Magdeburg, den 14. Dezember 2009

 

 

 

(LG MD) Zwei sind einer zuviel -

Konkurrenz zweier Caterer im Magdeburger Fußballstadion

 

 

 

9 O 1286/09 (347) ¿ 9.

Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

 

 

Die Entscheidung des

Landgerichts ist nun rechtskräftig, dass bis auf weiteres zwei Caterer im Stadion

ihren Geschäften nachgehen.

 

 

 

Mit Urteil vom 23.09.2009 hat die 9. Zivilkammer

ihre am 23.07.2009 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt. Gegen dieses

Urteil hatte die Stadion Magdeburg GmbH Berufung eingelegt, die nun

zurückgezogen wurde.

 

 

 

Damit ist es der Stadion Magdeburg GmbH

& Co KG bis zu einer Entscheidung im Hauptprozess vor der Handelskammer des

Landgerichts längstens jedoch bis zum regulären Vertragsende am 30.06.2010 untersagt,

den alten Caterer (=Catering Company Magdeburg GmbH) darin zu hindern im

Stadion seinen Geschäften nachzugehen. Erstmalig galt diese Anordnung für das

Spiel am 25.07.2009. Für jeden Fall des Verstoßes gegen die gerichtliche

Anordnung wurde den Beklagten Ordnungsgeld bis zu 250.000 ¿, ersatzweise

Ordnungshaft bis zu 6 Monaten angedroht.

 

 

 

Hintergrund:

 

Vor dem Landgericht geht es darum, wer die

Zuschauer im Magdeburger Fußballstadion mit Speisen und Getränken versorgen

darf.

 

 

 

Die Klägerin, der alter Caterer, vertreten durch

die Rechtsanwälte Weidinger und Richtscheid aus Leipzig hatte mit der

vorherigen Verwaltung des Magdeburger Fußballstadions einen Catering-Vertrag.

Dieser Vertrag wurde durch die neue Verwaltung des Stadions fristlos gekündigt

und dem alten Caterer ein Hausverbot für das Stadiongelände erteilt. Um das

Hausverbot geht es in diesem Prozess. Über die Wirksamkeit der Kündigung

streiten die Parteien bereits vor der Kammer für Handelssachen.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

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