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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Januar 2010 (Stand: 28.12.2009)

29.12.2009, Magdeburg – 66

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 066/09

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 066/09

 

 

 

Magdeburg, den 29. Dezember 2009

 

 

 

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im Januar 2010 (Stand: 28.12.2009)

 

 

 

I.

Zivilprozesse

 

 

 

Schadenersatzklage

der GERO AG gegen ehemaligen Vorstand

 

31 O 92/09 ¿ 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I.

Instanz

 

 

 

Vor der 1.

Handelskammer des Landgerichts Magdeburg klagt die GERO AG gegen ihren

Ex-Vorstand Norbert D. auf Schadenersatz in Höhe von 100.000,00 ¿. Die GERO AG

behauptet, dass der ehemalige Vorstand rechtswidrig eine unberechtigte

Versorgungszusage an einen bereits ausgeschiedenen Mitarbeiter in Höhe von

100.000,00 ¿ gemacht habe. Diesen Betrag fordert die GERO nunmehr als

Schadenersatz von dem Ex-Vorstand. Nachdem in der mündlichen Verhandlung am 13

Oktober 2009 keine Einigung erzielt wurde, wird der Prozess am

 

 

 

19. Januar 2010 um

12.30 Uhr in Saal C 13

 

 

 

fortgesetzt. Zu diesem

Termin hat das Gericht Zeugen geladen.

 

 

 

 

 

Zwei sind einer

zuviel ¿ Konkurrenz zweiter Caterer in Magdeburger Fußballstadion

 

31 O 134/09 ¿ 1. Kammer

für Handelssachen als Gericht I. Instanz

 

 

 

Vor der Handelskammer

ist nun noch das Hauptsacheverfahren zwischen der Catering Company Magdeburg 

und der Hochtief Facility Management GmbH anhängig. In diesem Verfahren geht es

darum, ob die Hochtief Facility Management GmbH als vorherige Verwalterin des

Magdeburger Fußballstadions dem alten Caterer den Vertrag fristlos kündigen

durfte. Nach einer bereits mitgeteilten Entscheidung einer anderen Zivilkammer

darf bis zu einer Entscheidung in diesem Verfahren vor der Handelskammer der

alte Caterer noch im Stadion weiter arbeiten. Dies hat zur Folge, dass zurzeit

zwei Caterer im Stadion die Besucher mit Speisen und Getränken versorgen.

 

 

 

Der in diesem Verfahren

zunächst angedachte Termin vom 19. Januar 2010 entfällt. Der Prozess wird

zurzeit schriftlich fortgesetzt. Über eine etwaige Entscheidung bzw. weitere

Termine werde ich die Medien unterrichten.

 

 

 

 

 

 

 

II.

Strafprozesse

 

 

 

Drogenhandel und Straßenverkehrsgefährdung in

Magdeburg

 

25 KLs 42/09 ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: Dienstag, 05. Januar 2010, 9.00 Uhr,

Saal C 12

 

 

 

Fortsetzungstermine: 07. Januar 2010, 11.00 Uhr;

08. Januar 2010, 9.00 Uhr;

 

                                   26. Januar 2010,

9.00 Uhr und 27. Januar 2010, 9.00 Uhr

 

                            jeweils Saal C 12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft Magdeburg wirft dem im

Dezember 1976 geborenen Angeklagten Michael P. zunächst vor, in Magdeburg im

Juni 2009 rund 25 kg Haschisch zu einem Preis von ca. 31.000,00 ¿ verkauft zu

haben. Weiterhin soll sich der Angeklagte rund 45 g Amphetamin und 52 g Kokain

verschafft haben. Weiterhin wird dem Angeklagten vorgeworfen, am 4. September

2009 auf der Flucht vor der Polizei, um seiner Festnahme zu entgehen, mehrere

Kreuzungen bei rot befahren zu haben, wobei andere Pkw¿s stark abbremsen

mussten, um Unfälle zu vermeiden. Am Universitätsplatz konnte der Angeklagte

dann jedoch gestellt und verhaftet werden, so dass er sich seit diesem Tag in

Untersuchungshaft befindet.

 

 

 

 

 

Totschlag in Ilsenburg

 

(21 Ks 14/09) ¿ 1. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

3  Sachverständige

 

15 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: Dienstag, 5. Januar 2010, 9.30 Uhr,

Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine: 8., 15., und 29. Januar 2010

 

jeweils 9.30 Uhr,

Saal A 23.

 

 

 

Dem im Juli 1965 geborenen Angeklagten Frank B.

wird vorgeworfen, am 28. August 2009 in Ilsenburg einen anderen Mann erschlagen

zu haben.

 

 

 

Er befindet sich seit der Tatnacht in

Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Mord an einer Rentnerin in Magdeburg

 

(22 Ks 13/09) ¿ 2. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

4 medizinische Sachverständige

 

31 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: Freitag, 8. Januar 2010, 9.30 Uhr,

Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine: Montag, 18. Januar 2010;

Donnerstag, 21. Januar 2010;

 

                              Montag, 25. Januar

2010; Donnerstag, 28. Januar 2010 und

 

                              Freitag, 29. Januar

2010

 

jeweils 9.30 Uhr,

Saal E 12.

 

 

 

Dem im Mai 1990 geborenen Angeklagten Lars F. wird

vorgeworfen, als Heranwachsender (zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt) in

der Nacht vom 25. zum 26. April 2009 in einer Gartenanlage in Magdeburg eine

damals 74-jährige Rentnerin vergewaltigt und ermordet zu haben.

 

 

 

Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren

angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Er befindet

sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Vortäuschen einer Straftat

 

26 Ns 113/09 ¿ 8. Strafkammer als Gericht II.

Instanz

 

 

 

1 Angeklagter

 

3 Zeugen

 

 

 

Prozesstag: Montag, 11. Januar 2010, 9.30 Uhr, Saal

A 12

 

 

 

Am 16. Juli 2009 verurteilte das Amtsgericht

Magdeburg den Angeklagten wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe

von 30 Tagessätzen zu je 11,00 ¿. Das Amtsgericht war davon überzeugt, dass der

Angeklagte am 9. November 2008 gegenüber der Polizei bewusst wahrheitswidrig

angab, in der Straßenbahn beraubt worden zu sein. Tatsächlich ist es jedoch so gewesen,

dass der Angeklagte die gegen ihn gerichtete Straftat nur deswegen erfunden

hat, weil er bei einer Fahrscheinkontrolle seinen Fahrausweis nicht vorzeigen

konnte. Der Angeklagte hoffte dadurch, wegen seiner Schwarzfahrt nicht belangt

werden zu können.

 

 

 

Mit der Verurteilung durch das Amtsgericht war der

Angeklagte nicht einverstanden und hat hiergegen Berufung eingelegt, die nun

verhandelt wird.

 

 

 

 

 

Widerstand gegen Polizeibeamte in Schönebeck

 

28 Ns 148/09 8. Strafkammer als Gericht II. Instanz

 

 

 

1 Angeklagter

 

2 Zeugen

 

 

 

Prozesstag: Mittwoch, 13. Januar 2010, 13.00 Uhr,

Saal A 12

 

 

 

Am 24. September 2009 verurteilte das Amtsgericht

Schönebeck den Angeklagten wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte in

Tateinheit mit Körperverletzung und Beleidigung zu einer Freiheitsstrafe von 7

Monaten ohne Bewährung. Nach Überzeugung des Amtsgerichts befuhr der

vorbestrafte Angeklagte am 20. Februar 2009 in den Abendstunden ohne Licht mit

seinem Fahrrad den Fußweg. Als die Polizeibeamten den Angeklagten auf diesen Verkehrsverstoß

ansprachen und ihn ermahnten, vom Fahrrad abzusteigen und dieses zu schieben,

setzte er seine Fahrt unvermindert fort und fuhr auch in der Folgezeit entgegen

der Fahrtrichtung in eine Einbahnstraße. Auch weitere Aufforderungen der

Polizei anzuhalten, reagierte der Angeklagte nicht und griff die Polizeibeamte

körperlich an, als diese versuchten, ihn festzuhalten. Weiterhin beleidigte der

Angeklagte die Beamten.

 

 

 

Gegen die Verurteilung durch das Amtsgericht hat

der Angeklagte Berufung eingelegt, die nun verhandelt wird.

 

 

 

 

 

Straftaten eines ¿Juristen¿

 

28 Ns 153/09 und 26 Ns 41/09  als Gericht II.

Instanz

 

 

 

1 Angeklagter

 

 

 

Prozesstage: Mittwoch, 13 Januar 2010, 9.00 Uhr,

Saal A 12 (28 Ns 153/09) und

 

Donnerstag, 14. Januar 2010, 11.00

Uhr, Saal A 12 sowie Dienstag,

 

26. Januar 2010, 9.00 Uhr (26 Ns

41/09)

 

 

 

In dem am 13. Januar 2010 beginnenden Verfahren

wurde dem Angeklagten Andy S. aus Magdeburg vorgeworfen, im Dezember 2008 und

Januar 2009 jeweils unberechtigt über Notruf die Polizei alarmiert zu haben.

Das Amtsgericht Magdeburg verurteilte ihn deswegen am 24. August 2009 zu einer

Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 20,00 ¿.

 

 

 

Einem weiteren Verfahren, das am 14. Januar 2010

beginnt, liegt ein Urteil des Amtsgerichts Magdeburg vom 10. November 2008 zugrunde.

Hier verurteilte das Gericht den Angeklagten wegen Fälschung beweiserheblicher

Daten in 15 Fällen, Diebstahl, Betrug in 2 Fällen und Vortäuschen einer

Straftat zu einer Geldstrafe von 280 Tagessätzen zu je 30,00 ¿. Hier wurde dem

Angeklagten vorgeworfen in 15 Fällen bei Ebay unter falschen Personalien einer

Frau Juliane F. Verkäufe abgewickelt zu haben. Weiterhin soll der Angeklagte

Gesetzeswerke bestellt und gegenüber dem Verkäufer wahrheitswidrig behauptet

haben, keine aktuelle, sondern alte Auflagen erhalten zu haben. Im Februar 2007

soll der Angeklagte in einer Strafanzeige wahrheitswidrig erklärt haben, ein

Paket, das er über die Firma DHL versandt habe, sei verloren gegangen.

Tatsächlich soll der Angeklagte das Paket überhaupt nicht abgeschickt haben.

 

 

 

Im Juni 2007 soll er eine Umzugskiste mit Gläsern

entwendet haben. Im Dezember 2007 soll er dann einen Strafgesetzbuchkommentar

gegenüber dem Versender als durchfeuchtet reklamiert und den Kaufpreis nicht

bezahlt haben, obwohl er tatsächlich das Buch unbeschädigt erhalten hatte.

 

 

 

 

 

Steuerhinterziehung in Halberstadt

 

24 KLs 3/09 ¿ 4. (Wirtschafts-) Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

10 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: Donnerstag 14. Januar 2010, 12.30

Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermine: 18., 22., 25., 26 Januar 2010,

15. Februar 2010,

 

                            jeweils 9.00 Uhr, Saal

B 12

 

 

 

Dem im November 1968 geborenen Angeklagten Mike B.

wird vorgeworfen,  in den Jahren 2002 und 2003 als Mitinhaber eines Autohauses

Steuern hinterzogen zu haben. Der Gesamtsteuerschaden soll über ½ Million Euro

betragen.

 

 

 

 

 

Räuberischer Diebstahl in Wernigerode

 

25 KLs 39/09 ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 psychiatrischer Sachverständiger

 

12 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn: Montag, 25. Januar 2010, 9.00 Uhr,

 

 

 

Fortsetzungstermin: Freitag, 29. Januar 2010, 9.00

Uhr, jeweils Saal C 12

 

 

 

Dem im Juli 1979 geborenen Angeklagten Daniel W.

wird vorgeworfen, am 20. Januar 2009 in Magdeburg zwei Ladendiebstähle begangen

zu haben. Bei dem zweiten Ladendiebstahl soll er zudem den Verkäufer, der den

Diebstahl bemerkt hatte, tätlich angegriffen haben. Für das Verfahren ist das

Landgericht zuständig, da nicht auszuschließen ist, dass der Angeklagte wegen

einer Gefährlichkeit für die Allgemeinheit in einem psychiatrischen Krankenhaus

untergebracht werden muss.

 

 

 

 

 

Bestechungsprozess gegen Ex-Landwirtschaftsminister

wird erneut aufgerollt

 

26 Ns 85/09 ¿ 6. Strafkammer als Gericht II.

Instanz

 

 

 

1 Angeklagter

 

3 Zeugen

 

 

 

Prozesstag: Montag, 25. Januar 2010, 10.00 Uhr,

Saal A 12

 

 

 

Am 4. Juni 2008 verurteilte das Amtsgericht

Haldensleben (Zweigstelle Wolmirstedt) den Angeklagten wegen Bestechung zu

einer Freiheitsstrafe von 8 Monaten unter Strafaussetzung zur Bewährung. Das

Landgericht Magdeburg (8. Strafkammer) bestätigte mit Urteil vom 19. November

2008 die amtsgerichtliche Entscheidung. Mit seiner Revision zum

Oberlandesgericht Naumburg hatte der ehemalige Landwirtschaftsminister Helmut

Rehhahn (geb. August 1947) Erfolg.

 

 

 

Mit Beschuss vom 13. Mai 2009 (2 Ss 21/09) hob das

Oberlandesgericht Naumburg die Verurteilung des Angeklagten durch das Landgericht

Magdeburg auf.

 

 

 

Dem Angeklagten war vorgeworfen worden, er habe die

Zeugin O. vor Beginn einer Bürgersprechstunde am 6. Dezember 2005 in deren

Eigenschaft als ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Mahlwinkel

aufgesucht und ihr als Interessensvertreter eines Tierzuchtbetriebes erklärt,

deren Geschäftsführer böten ihr zweimal 10.000,00 ¿, damit sie die Frage der

Ausübung des Vorkaufsrechts an einem bestimmten Grundstück erneut auf die

Tagesordnung des Gemeinderates bringe und der Gemeinderat hierüber neu

entscheide. Das Geld sei für sie persönlich bestimmt.

 

 

 

Das Oberlandesgericht vertrat hierzu die

Auffassung, dass eine Bestechung aus Rechtsgründen schon deswegen nicht möglich

ist, da nach der gesetzlichen Vorschrift des § 334 StGB  nur ein Amtsträger

bestochen werden könne. Weiterhin müsse sich die Tat darauf richten, dass der

Amtsträger pflichtwidrig eine dienstliche Handlung vornimmt. Die von der Zeugin

geforderte Einberufung des Gemeinderats sei jedoch keine derartige dienstliche

Handlung, da die Einberufung des Gemeinderats und die Festlegung der Tagesordnung

durch die Bürgermeisterin nicht als Amtsträgerin, sondern als Mandatsträgerin

vorgenommen werde und damit dem politischen und nicht den verwaltenden (=

amtlichen) Bereich zuzuordnen ist.

 

 

 

Ein Freispruch durch das Oberlandesgericht ist

deswegen nicht erfolgt, da sich das Landgericht noch mit der Frage

auseinandersetzen muss, ob die Stimme der Zeugin O. möglicherweise von dem

Angeklagten gekauft werden sollte. Hierbei würde es sich dann um eine

Abgeordnetenbestechung nach § 108 e StGB handeln.

 

 

 

 

 

Vorenthaltung und Veruntreuung von Arbeitsentgelt

 

28 Ns 171/08 ¿ 8. Strafkammer als Gericht II.

Instanz

 

 

 

1 Angeklagter

 

 

 

Prozesstag: Dienstag, 26. Januar 2010, 13.00 Uhr,

Saal A 12

 

 

 

Am 21. Oktober 2009 verurteilte das Amtsgericht

Magdeburg den Angeklagten Andreas E. wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von

Arbeitsentgelt in 9 Fällen zu einer Geldstrafe von 70 Tagessätzen zu je 10,00

¿. Nach Überzeugung des Gerichts hat der Angeklagte in Wolmirstedt im Zeitraum

März bis November 2009 in 9 Fällen als Inhaber eines Hotels in Colbitz die

versicherten Anteile zur Gesamtsozialversicherung nicht an AOK Sachsen-Anhalt

abgeführt. Mit der Verurteilung war der Angeklagte nicht einverstanden und

hiergegen Berufung eingelegt.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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