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(LG MD) Neuauflage
Raubmordprozess gegen Hausmeister aus Magdeburg - Angeklagter erneut inhaftiert

17.02.2010, Magdeburg – 7

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 007/10

 

 

 

Magdeburg, den 17. Februar 2010

 

 

 

(LG MD) Neuauflage

Raubmordprozess gegen Hausmeister aus Magdeburg - Angeklagter erneut inhaftiert

 

 

 

22 Ks 22/09  (Mord)

¿ 2. Strafkammer

 

 

 

 

 

Am Freitag, den

05.02.2010 wurde der Angeklagte Peter P. (geb. März 1946) in Hamburg aufgrund

eines Haftbefehles der 2. Strafkammer vom 13.01.2010 wegen Mordes festgenommen.

 

 

 

Der Angeklagte soll am

29. Januar 2008 in Magdeburg die 87-jährige Rentnerin Erna B. in Magdeburg

ermordet haben, nachdem er sich mit einem Generalschlüssel Zutritt zur Wohnung

des Opfers verschafft hatte, um nach Geld zu suchen. Als die Rentnerin vom

Einkaufen zurückkam soll sie den Hausmeister überrascht haben. Der Angeklagte

soll dann die Frau erdrosselt haben, um weiter stehlen zu können (Mordmerkmale:

Habgier und Verdeckung einer Straftat). Aus der Wohnung soll der Angeklagte

knapp 500 Euro entwendet haben.

 

 

 

In einem ersten Prozess

ist der Angeklagte  nach 19 Verhandlungstagen am 16.12.2008 durch die 1.

Strafkammer des Landgerichts freigesprochen worden. Auf die Revision der

Staatsanwaltschaft hin hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe  am 15.10.2009

das freisprechende Urteil auf (Az.  4 StR 287/09 als pdf zu finden unter

www.bundesgerichtshof.de).

 

 

 

Die 2. Strafkammer muss

nun den Prozess erneut durchführen und hat auf Antrag der Staatsanwaltschaft

wieder einen Haftbefehl erlassen. Das Gericht hat aufgrund einer vorläufigen

Würdigung der Akten und den Hinweisen im Urteil des Bundesgerichtshofs den

dringenden Tatverdacht bejaht. Dringender Tatverdacht (= große

Wahrscheinlichkeit, dass der Beschuldigte der Täter ist) ist erforderlich,

damit die Untersuchungshaft angeordnet werden kann.

 

 

 

Der Angeklagte hatte im

ersten Prozess wie auch im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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