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(LG MD) Geldverschwendung:
Ex-Vorstand der GERO AG zu 100.000 ? Schadensersatz verurteilt

05.03.2010, Magdeburg – 11

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 011/10

 

 

 

Magdeburg, den 5. März 2010

 

 

 

(LG MD) Geldverschwendung:

Ex-Vorstand der GERO AG zu 100.000 ¿ Schadensersatz verurteilt

 

31 O 92/09 1. Kammer für Handelssachen als Gericht I. Instanz

 

 

 

Am Dienstag, den 2.

März 2010 verurteilte die 1. Handelskammer des Landgerichts Magdeburg den

EX-Vorstand Norbert D. 100.000,00 ¿ an die Gero AG zu zahlen.

 

 

 

Das Gericht ist zur

Überzeugung gelangt, dass Norbert D. im Jahr 2006 rechtswidrig einem Hausmeister

eine Versorgungszusage im Wert von 100.000 ¿ machte. Hierfür musste die GeroAG

einen Einmalbetrag von 100.000 ¿ an eine private Rentenversicherung überweisen,

die ihrerseits dem Hausmeister eine Rente zahlte. Der Hausmeister selbst

verdiente bei der Gero AG lediglich rund 315 ¿ monatlich.

 

 

 

Norbert D. hat damit

Geld der Aktiengesellschaft verschwendet. Er haftet dafür persönlich nach § 93

Abs. 2 Aktiengesetz (AktG). Hiernach

sind Vorstandsmitglieder,

die ihre Pflichten verletzen, der Gesellschaft zum Ersatz des daraus

entstehenden Schadens verpflichtet. Zu den Sorgfaltspflichten eines

Vorstandsmitgliedes gehört es, den Vorteil der Gesellschaft zu wahren und

Schäden von ihr abzuwenden. Hierzu zählt die Pflicht, keine Gesellschaftsmittel

zu verschwenden. Gegen diese Pflichten hat der Beklagte als damaliger Vorstand

der Klägerin verstoßen.

 

 

 

Das Urteil ist nicht

rechtskräftig. Binnen eines Monats nach Zustellung kann Norbert D. Berufung

beim Oberlandesgericht Naumburg einlegen.

 

 

 

 

 

II. Strafprozess

 

 

 

Versuchter Totschlag: Gewaltsames Ende einer

Beziehung

 

(21 Ks 2/10 ¿ 1. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Nebenklägerin

 

1

medizinische Sachverständige

 

 

 

Prozessbeginn:               Montag,

15. März 2010, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:               19.

und 30. März 2010, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Dem im Februar 1956 geborenen Angeklagten Klaus

Dieter M. wird vorgeworfen, in der Nacht vom 24. auf den 25. Juli 2009 in

Aschersleben seiner Partnerin ein Messer in den Hals gestoßen zu haben, um sie

zu töten, da sie die Beziehung beenden wollte. Das Opfer konnte gerettet

werden.

 

 

 

Der nicht vorbestrafte Angeklagte hat im

Ermittlungsverfahren die Tat bedauert.

 

Die Staatsanwaltschaft hat zunächst nur wegen des

Vorwurfs der gefährlichen Körperverletzung Anklage vor dem Amtsgericht in

Aschersleben erhoben. Das Amtsgericht gelangte in der mündlichen Verhandlung

jedoch zu der Auffassung, dass versuchter Totschlag vorliegt, da akute

Lebensgefahr für die Geschädigte bestanden habe.

 

 

 

Da auch über versuchte Tötungsdelikte nur das

Landgericht entscheiden darf, hat das Amtsgericht das Verfahren an die

Schwurgerichtskammer verwiesen.

 

 

 

 (Christian

Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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