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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Teurer Download - 22 Euro
pro Titel - Verletzung des Urheberrechts

23.03.2010, Magdeburg – 18

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 018/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 018/10

 

 

 

Magdeburg, den 23. März 2010

 

 

 

(LG MD) Teurer Download - 22 Euro

pro Titel - Verletzung des Urheberrechts

 

7 O 2274/09 ¿ 7.

Zivilkammer als Gericht I. Instanz

 

 

 

Mit rechtskräftigem Urteil vom 17.03.2010 hat die

7. Zivilkammer des Landgerichts einen Vater und seinen volljährigen Sohn

verurteilt, insgesamt 3.000 ¿ zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die

Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu

zahlen.

 

 

 

Der beklagte Sohn hatte in einem Strafverfahren

eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer

Tauschbörse illegal 132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u.a.)

angeboten zu haben.

 

 

 

Konkret ermöglichte der Beklagte, dass andere

Mitglieder des Tauschnetzwerkes immer dann, wenn der Beklagte ¿online¿ war,

sich die Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als mp3

Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen.

 

 

 

Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt,

nichts gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das

Gericht ließ nicht gelten. Auch der Vater haftete, da über seinen

Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich

sachkundiger Hilfe bedienen müssen. Durch den Einsatz von ¿firewalls¿ und

Schutzprogrammen hätte verhindert werden können, dass der illegale

Datenaustausch stattfindet.

 

 

 

Obwohl die Beklagten sich bereits außergerichtlich

unter Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung

verpflichtet haben, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu

begehen, müssen sie nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3.000

¿ zahlen. Bei 132 Musiktiteln sind dies rund 22 ¿ pro Titel. Ein legaler

Download wäre weitaus preiswerter gewesen.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

 

 

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