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(LG MD) Teurer Download - 22 Euro
pro Titel - Verletzung des Urheberrechts
23.03.2010, Magdeburg – 18
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 018/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 018/10
Magdeburg, den 23. März 2010
(LG MD) Teurer Download - 22 Euro
pro Titel - Verletzung des Urheberrechts
7 O 2274/09 ¿ 7.
Zivilkammer als Gericht I. Instanz
Mit rechtskräftigem Urteil vom 17.03.2010 hat die
7. Zivilkammer des Landgerichts einen Vater und seinen volljährigen Sohn
verurteilt, insgesamt 3.000 ¿ zur Erstattung von Rechtsanwaltskosten an die
Musikindustrie (EMI Music, Sony Music, Universal Music und Warner Music) zu
zahlen.
Der beklagte Sohn hatte in einem Strafverfahren
eingeräumt, im Jahr 2005 über ein sogenanntes Filesharing-Programm in einer
Tauschbörse illegal 132 Musikstücke (Grönemeyer, Iron Maiden, Metallica u.a.)
angeboten zu haben.
Konkret ermöglichte der Beklagte, dass andere
Mitglieder des Tauschnetzwerkes immer dann, wenn der Beklagte ¿online¿ war,
sich die Lieder vom Rechner des Beklagten auf ihre eigenen Rechner als mp3
Datei herunterladen konnten, ohne hierfür bezahlen zu müssen.
Der Vater hatte sich im Prozess damit verteidigt,
nichts gewusst zu haben und nicht einmal einen Computer bedienen zu können. Das
Gericht ließ nicht gelten. Auch der Vater haftete, da über seinen
Internetzugang der illegale Tausch abgewickelt wurde. Der Vater hätte sich
sachkundiger Hilfe bedienen müssen. Durch den Einsatz von ¿firewalls¿ und
Schutzprogrammen hätte verhindert werden können, dass der illegale
Datenaustausch stattfindet.
Obwohl die Beklagten sich bereits außergerichtlich
unter Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung
verpflichtet haben, in Zukunft keine Verstöße gegen das Urheberrecht mehr zu
begehen, müssen sie nun die Anwaltskosten der Musikindustrie in Höhe von 3.000
¿ zahlen. Bei 132 Musiktiteln sind dies rund 22 ¿ pro Titel. Ein legaler
Download wäre weitaus preiswerter gewesen.
Christian
Löffler
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