Menu
menu

Kontakt

Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Prozessbeginn:
professionelle illegale Cannabisplantage in Atzendorf (Salzlandkreis)

25.03.2010, Magdeburg – 19

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 019/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 019/10

 

 

 

Magdeburg, den 25. März 2010

 

 

 

(LG MD) Prozessbeginn:

professionelle illegale Cannabisplantage in Atzendorf (Salzlandkreis)

 

 

 

25 KLS 3/10 ¿ 5.

Strafkammer

 

 

 

3

Angeklagter

 

17

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Montag,

29. März 2010, 14.30 Uhr, Saal 5 (Altbau)

 

 

 

Fortsetzungstermine:               30.

und 31. März, 1. April, jeweils 09.00 Uhr,

 

                                      13.

April 11.30 Uhr, 19., 23., 27. und 28. April

 

                                      jeweils

09.00 Saal 5

 

 

 

 

 

Die drei Angeklagten

Pedro H. (geb. Juni 1965), Tanh Hoai P. (geb. Februar 1962) und Quoc Cuong D.

(geb Februar 1971) wird zur Last gelegt, in Atzendorf professionell und in

großem Stil illegal Cannabis Pflanzen gezüchtet zu haben, um hieraus das

Rauschgift Marihuana herzustellen.

 

 

 

Am 29. Oktober 2009

erfolgte der Zugriff der Polizei und die drei Angeklagten wurden festgenommen.

In der Halle konnten mehr als 5000 Pflanzen sichergestellt werden, für deren

Aufzucht mehr als ½ Million Kilowattstunden illegal gezapfter Strom verbraucht

wurden. Aus den Pflanzen hätten über 250 kg Marihuana zum Schwarzmarktpreis von

über 250.000 Euro produziert werden können. Rund 33 kg Marihuana waren bereits

fertig gestellt.

 

 

 

Die Angeklagten

befinden sich seit dem Tag ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Pedro H. hat

im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten. Die beiden anderen Angeklagten

haben sich nicht eingelassen.

 

 

 

Die Strafandrohung für

den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reicht

nach § 29 a Betäubungsmittelgesetz (BtmG) von Freiheitsstrafe nicht unter einem

Jahr bis zu 15 Jahren.

 

 

 

 

 

Christian

Löffler

 

Pressesprecher

 

 

 

Impressum:

 

Landgericht

Magdeburg

Pressestelle

Halberstädter Str. 8

39112 Magdeburg

Tel: (0391) 6 06 20 61 oder -2142

Fax: (0391) 6 06 -20 69 oder -20 70

Mail: pressestelle@lg-md.justiz.sachsen-anhalt.de

 

 

 

 

 

 

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links