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(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im April 2010 (Stand: 30.03.2010)
01.04.2010, Magdeburg – 20
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 020/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 020/10
Magdeburg, den 1. April 2010
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im April 2010 (Stand: 30.03.2010)
Drogenhandel im Harz
25
Kls 48/09 - 5. Strafkammer
1
Angeklagter
7
Zeugen
Prozessbeginn:
Montag, 12. April 2010, 9.00 Uhr, Saal C 12
Fortsetzungstermine: Mittwoch,
14. April 2010, Freitag, 16. April 2010,
Mittwoch,
21. April 2010 und Donnerstag, 29. April 2010,
jeweils
9.00 Uhr Saal C 12
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im August 1984
geborenen Angeklagten Sven L. vor, in Ilsenburg und Wernigerode von Ende des
Jahres 2007 bis zum 29. April 2008 in 8 Fällen mit Betäubungsmitteln
(Amphetamin, Haschisch und LSD) teilweise im Kilogrammbereich Handel getrieben
zu haben.
Drogenhandel in
Wernigerode
24 Kls 2/10 ¿ 4.
Strafkammer
1
Angeklagter
8
Zeugen
Prozessbeginn: Montag,
19. April 2010, 9.30 Uhr, Saal 4
Fortsetzungstermine: Montag,
26. April 2010, Mittwoch, 28. April 2010, Freitag,
30. April 2010, 0,
jeweils 9.30 Uhr, Saal 4 (Altbau)
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im Februar 1983 geborenen Angeklagten Marcel W. vor, in Wernigerode
von Februar bis November 2008 in 4 Fällen mit Haschisch und Marihuana teilweise
im Kilogrammbereich Handel getrieben zu haben.
Der Angeklagte hat im
Ermittlungsverfahren keine Aussage gemacht.
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
24 Kls 1/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer
2
Angeklagte
bislang
3 Zeugen
Prozessbeginn:
Dienstag, 20. April 2010, 9.00 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermin:
Freitag, 07. Mai 2010, 9.00 Uhr, Saal B 12
weitere
Termine sind möglich
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten
Michael S. (geboren Juni 1972) und Andreas Sch. (geboren August 1966) eine
Vielzahl von Steuerstraftaten vor, die die Angeklagten in den Jahren 2002 bis
2005 in wechselnder Beteiligung im Raum Magdeburg-Haldensleben begangen haben
sollen. Dabei sollen die Angeklagten mehrere Unternehmen aus dem Bereich der
Transportbranche und damit verbundene Dienstleistungsunternehmen als GmbH¿s
betrieben haben. Mit den Firmen sollen die Angeklagten einen strafrechtlich
relevanten Mehrwert-steuerschaden in Höhe von rund 3,6 Mio. ¿ dadurch
verursacht haben, dass sie entgegen ihrer gesetzlichen Verpflichtungen Umsätze
dem zuständigen Finanzamt in Magdeburg nicht meldeten und demnach auch die auf
die Umsätze entfallende Mehrwertsteuer nicht bezahlten. Außerdem sollen die
Angeklagten durch Nichtabgabe von Einkommenssteuererklärungen einen
Einkommen-steuerschaden von insgesamt rund 1/2 Mio. ¿ verursacht haben.
Zweifache versuche Vergewaltigung in Staßfurt
25 KLs 4/10 ¿ 5. Strafkammer
1 Angeklagter
4 Zeugen
1 psychiatrischer Sachverständiger
Prozessbeginn: Montag, 26. April
2010, 9.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)
Fortsetzungstermin: Montag, 3l. Mai
2010, 9.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Juni 1966
geborenen Angeklagten Frank J. zwei versuchte Vergewaltigungen in Staßfurt vor.
Bei der ersten Tat soll der Angeklagte am 27. März 2008 in der Wohnung der
Zeugin versucht haben, diese zu vergewaltigen, wobei es der Zeugin jedoch
gelang sich zu wehren und den Angeklagten aus der Wohnung zu werfen. Bei der
zweiten Tat soll eine Sozialarbeiterin den Angeklagten in dessen Wohnung am 23.
April 2009 aufgesucht haben. Auch hier soll der Angeklagte versucht haben, die
Zeugin zu vergewaltigen und ihr u. a. zur Brechung des Widerstandes eine
ätzende Flüssigkeit in das Gesicht gesprüht haben. Der Zeugin soll es dann
gelungen sein, noch vor der weiteren Tatausführung aus der Wohnung zu fliehen.
Der bislang nicht vorbestrafte Angeklagte hat sich
im Ermittlungsverfahren nicht zur Sache eingelassen.
Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines
ehemals in Magdeburg tätigen Arztes
24 KLs 4/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer
1 Angeklagter
18 Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 27. April
2010, 10.00 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine:
11. und 14. Mai, 3., 9., 17., und 24. Juni, 15. und 19. Juli 2010, jeweils,
10.00 Uhr, Saal B12
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1948
geborenen Ex-Arzt Ulrich W. vor, sich in den Jahren 2004 bis 2007 in Magdeburg
betrügerisch ärztliches Honorar in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro
verschafft zu haben. Der Angeklagte soll in über 700 Fällen Patienten, die an
der Parkinson Krankheit litten, mit Implantatnadeln behandelt haben. Die Nadeln
soll er unter Verstoß gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
und der ärztlichen Berufsordnung zu einem vielfachen des zulässigen Preises den
Patienten in Rechnung gestellt haben.
Rechtlich besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen
Betruges nach § 263 Abs. 3 Nr. StGB zum Nachteil der Patienten. Der Strafrahmen
reicht von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Dem mittlerweile in Spanien lebenden Angeklagten
wurde in Deutschland durch Widerruf der Approbation die ärztliche Tätigkeit
untersagt.
Üble Nachrede in Thale
26 Ns 132/09 ¿ 6. Strafkammer als Berufungsgericht
2 Angeklagte
1 Nebenkläger
10 Zeugen
Prozesstag: Donnerstag, 29. April 2010, 9.00 Uhr
Saal A 12
Nach vier Hauptverhandlungstagen verurteilte das
Amtsgericht Quedlinburg am 12. August 2009 die Angeklagten Mirco R. (geboren
Juni 1973) und Ronny G. (geboren Januar 1980) wegen gemeinschaftlicher übler
Nachrede. Der Angeklagte Mirco R. wurde zu einer Freiheitsstrafe von sechs
Monaten auf Bewährung verurteilt. Der Angeklagte Ronny G. wurde zu einer
Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 40 ¿ (2.000 ¿) verurteilt.
Das Amtsgericht ist zu der Überzeugung gelangt,
dass die Angeklagten im Februar 2008 im Bereich der Karl-Marx-Straße in Thale
Handzettel in die dortigen Briefkästen steckten. In den Handzetteln sollen sich
die Angeklagten als Vorsitzende des Stadtrats ausgegeben haben und darüber
informiert haben, dass der Stadtratsvorsitzende sein Amt bald niederlegen werde,
da er selbst in Straftaten verwickelt sei. Darüber hinaus wurde der Nebenkläger
beschuldigt, Straftaten begangen zu haben. Beide Angeklagten sollen gewusst
haben, dass ihre Unterstellungen unwahr waren und geeignet gewesen sind, die
beiden Geschädigten in der öffentlichen Meinung massiv herabzuwürdigen.
Gegen das Urteil haben die Angeklagten Berufung
eingelegt, da sie sich selbst als zu Unrecht verurteilt fühlen.
(Christian Löffler)
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