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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Urteil am 13. April
möglich: professionelle illegale Cannabisplantage in Atzendorf (Salzlandkreis)
14.04.2010, Magdeburg – 24
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 024/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 024/10
Magdeburg, den 14. April 2010
(LG MD) Urteil am 13. April
möglich: professionelle illegale Cannabisplantage in Atzendorf (Salzlandkreis)
25 KLS 3/10 ¿ 5.
Strafkammer
In
dem am 29. März 2010 begonnen Prozeß ist es möglich, dass am morgigen
Verhandlungstag
13.04.2010, 11.30 Uhr, Saal 5
(Altbau)
das
Verfahren mit Urteil beendet wird, nachdem alle drei Angeklagten mittlerweile
Geständnisse abgelegt haben.
Hintergrund:
Den drei Angeklagten
Pedro H. (geb. Juni 1965), Tanh Hoai P. (geb. Februar 1962) und Quoc Cuong D.
(geb Februar 1971) wird zur Last gelegt, in Atzendorf professionell und in
großem Stil illegal Cannabis Pflanzen gezüchtet zu haben, um hieraus das
Rauschgift Marihuana herzustellen.
Am 29. Oktober 2009
erfolgte der Zugriff der Polizei und die drei Angeklagten wurden festgenommen.
In der Halle konnten mehr als 5000 Pflanzen sichergestellt werden, für deren
Aufzucht mehr als ½ Million Kilowattstunden illegal gezapfter Strom verbraucht
wurden. Aus den Pflanzen hätten über 250 kg Marihuana zum Schwarzmarktpreis von
über 250.000 Euro produziert werden können. Rund 33 kg Marihuana waren bereits
fertig gestellt.
Die Angeklagten
befinden sich seit dem Tag ihrer Festnahme in Untersuchungshaft. Pedro H. hat
im Ermittlungsverfahren die Tat bestritten. Die beiden anderen Angeklagten
haben sich nicht eingelassen.
Die Strafandrohung für
den unerlaubten Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge reicht
nach § 29 a Betäubungsmittelgesetz (BtmG) von Freiheitsstrafe nicht unter einem
Jahr bis zu 15 Jahren.
Urteil erwartet: Mord an einer Rentnerin in
Magdeburg
(22 Ks 13/09) ¿ 2. Strafkammer
In dem am 08. Januar 2010 begonnen Prozess wird für
Donnerstag, den 15. April ab 14.30 Uhr
das Urteil erwartet. Die Urteilsverkündung erfolgt
in nichtöffentlicher Sitzung. Das Ergebnis des Urteils kann von der
Pressestelle erfragt werden.
Hintergund:
Dem im Mai 1990 geborenen Angeklagten Lars F. wird
vorgeworfen, als Heranwachsender (zur Tatzeit zwischen 18 und 21 Jahre alt) in
der Nacht vom 25. zum 26. April 2009 in einer Gartenanlage in Magdeburg eine
damals 74-jährige Rentnerin vergewaltigt und ermordet zu haben.
Der Angeklagte hat im Ermittlungsverfahren
angegeben, sich an das Geschehen nicht mehr erinnern zu können. Er befindet
sich seit dem Tattag in Untersuchungshaft.
Christian
Löffler
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