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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Tötung eines 45jährigen
Mannes im September 2009 in Magdeburg

14.04.2010, Magdeburg – 25

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 025/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 025/10

 

 

 

Magdeburg, den 14. April 2010

 

 

 

(LG MD) Tötung eines 45jährigen

Mannes im September 2009 in Magdeburg

 

21 Ks 1/10 155 Js 30702/09 ¿ 1. Strafkammer

 

 

 

2 Angeklagte

 

2 Nebenkläger

 

1 rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer

Sachverständiger

 

25 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Dienstag, 20. April

2010, 15.00 Uhr, Saal A 23     

 

 

 

Fortsetzungstermine:

    23. April, 3., 6., 7., 10., 11. und 27. Mai, jeweils 09.30 Uhr,

 

                                               Saal

A 23

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Mai 1981

geborenen Angeklagten Nico K. vor am 02.09.2009 das Opfer zunächst

zusammengeschlagen zu haben, nachdem ihn das Opfer des sexuellen Missbrauchs

von Kindern beschuldigt haben sollte. Am 03.09.2009 kam es zu einem erneuten

Streit wegen der Beschuldigungen. Der Streit soll dann eskaliert sein. Das

Opfer soll von dem Angeklagten Nico K., dem Angeklagten Yves B. (geb. Oktober

1973) und einem dritten Mann massiv zusammengeschlagen worden sein. Nico K.

soll dann das Opfer mit einem Stein erschlagen haben.

 

 

 

Nico K wird Totschlag und Körperverletzung

vorgeworfen, Yves B. Körperverletzung.

 

 

 

 

 

PKW-Einbrüche, unberechtigtes Geldabheben und

Falschgeld

 

25 KLS 9/10 253 Js 9824/09 ¿ 5. Strafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

1 Zeuge

 

 

 

Prozessbeginn:               Donnerstag, 22. April

2010, 09.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)  

 

 

 

Fortsetzungstermin:

      10. Mai, 09.00 Uhr, Saal 5 (Altbau)

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1960

geborenen Angeklagten Stephan F. im Zeitraum April 2007 bis November 2009 2

Falschgelddelikte, 8 Diebstähle und 7 mal unberechtigtes Abheben von Geld mit

gestohlenen EC-Karten vor. Der Angeklagte soll im April 2007 Falschgeld zum

Nennwert von 5.000 ¿ angekauft und als echt in den Verkehr gebracht haben. Im

Januar 2009 soll er Falschgeld im Nennwert von 10.0000 ¿ angekauft und sodann

an einen gesondert Verfolgten Mann weiterverkauft haben. Außerdem soll der

Angeklagte in mehrere PKW eingebrochen und u.a. Taschen mit EC-Karten entwendet

haben. Da die Opfer in den Taschen auch leichtsinnigerweise ihre PIN notiert

haben sollen, soll es dem Angeklagten auch noch gelungen sein mit den

gestohlenen Karten Bargeld abzuheben.

 

 

 

Der Angeklagte befindet sich seit November 2009 in

Untersuchungshaft und hat sich im Ermittlungsverfahren geständig eingelassen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Gewerbsmäßiger Betrug mit Ausbildungsmaßnahmen zum

Nachteil arbeitssuchender Menschen in Magdeburg

 

28

NS 161/09 159 Js  14899/04 ¿ 8. Strafkammer als Berufungsgericht

 

 

 

3 Angeklagte

 

37 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Dienstag, 27. April

2010, 09.00 Uhr, Saal A12      

 

 

 

Fortsetzungstermine:

    29. April, 11. und 27. Mai, 8. und 10. Juni, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 12

 

 

 

Nach 23 Verhandlungstagen verurteilte das

Amtsgericht Magdeburg am 18.08.2009 die Angeklagten Rainer T. (geb. Mai 1955),

dessen Ex-Ehefrau Eveline T. (geb. Mai 1954)  und Heinz B. (geb. September

1958) wegen gewerbsmäßigem Bandenbetrug in 26 Fällen. Rainer T. und Heinz B.

wurden jeweils zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren auf Bewährung, Eveline T

zu einem Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt.

 

 

 

Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die

Angeklagten legten gegen das Urteil des Amtsgerichts Berufung ein über die nun

verhandelt wird.

 

 

 

Das Amtsgericht ist von folgendem Sachverhalt

überzeugt gewesen: Die Angeklagten haben eine Weiterbildungsfirma gegründet,

die Finanzfachwirte und Finanzberater ausbilden sollte. Die 2jährige Ausbildung

zum Finanzfachwirt kostete 9.000 ¿ und die 1jährige zum Finanzberater 4.500 ¿.

Grundsätzlich bestand die Möglichkeit, dass die Ausbildungskosten staatlich

finanziell gefördert wurden. Voraussetzung für die staatliche Förderung waren

jedoch bestimmte Kriterien, die die Maßnahme einerseits und die Teilnehmer

andererseits erfüllen mussten. In der Folgezeit schlossen die Angeklagten mit

Interessenten Ausbildungsverträge ab, obwohl sie wussten, dass die Teilnehmer

nicht die Voraussetzungen für die Förderung erfüllten. Wahrheitswidrig wurde

den Teilnehmern in Aussicht gestellt, dass sie Förderungsmittel für die

Ausbildung erhalten würden und die Ausbildungskosten zu 100% staatlich

gefördert wurden. Außerdem wurden ohne Wissen der Teilnehmer falsche

Bescheinigungen von Seiten der Angeklagten erstellt, nach denen die Teilnehmer

die persönlichen Voraussetzungen (=Qualifikation) für die Förderung erfüllten.

Die Ämter für Ausbildungsförderung bewilligten daher den Teilnehmern die

Förderung zu Unrecht. Die Teilnehmer bezahlten ihre Ausbildungsgebühren an die

Angeklagten. Da die Voraussetzung der Förderung tatsächlich nicht vorlagen,

müssen die geschädigten Teilnehmer nun die Fördermittel zurückzahlen. Die

Teilnehmer konnten auch die Ausbildung nicht erfolgreich abschließen, da sie

die hierfür erforderlichen Voraussetzungen gerade nicht erfüllten. Die

Teilnehmer sind demnach hinsichtlich der von Ihnen an die Angeklagten bezahlten

Ausbildungskosten betrogen worden.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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