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(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - LG lässt Anklage wegen Sachbeschädigung gegen 6 Angeklagte zu,
nicht aber gegen 4 Journalisten
26.04.2010, Magdeburg – 30
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 030/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 030/10
Magdeburg, den 26. April 2010
(LG MD) Feldzerstörungen in
Gatersleben - LG lässt Anklage wegen Sachbeschädigung gegen 6 Angeklagte zu,
nicht aber gegen 4 Journalisten
25 KLS 224 Js
21043/08 (16/10) 5. Strafkammer
Mit Beschluss vom 16.
April hat die 5. große Strafkammer die Anklage der Staatsanwaltschaft Magdeburg
vom August 2009 gegen 6 Angeklagte wegen Sachbeschädigung zugelassen und das
Hauptverfahren vor dem Amtsgericht in Aschersleben eröffnet. Gegen 4 ebenfalls
angeklagte Journalisten hat das Gericht entgegen der Auffassung der
Staatsanwaltschaft keinen hinreichenden Tatverdacht gesehen und die Anklage
nicht zugelassen. Dies bedeutet, dass sich die Journalisten nicht vor dem
Strafgericht verantworten müssen.
Den 10 Angeklagten wird
vorgeworfen am 21.04.2008 in den Nachtstunden ein Genweizenfeld des
Leibnizinstituts in Gatersleben zerstört zu haben. Die sechs Gentechnikgegner
sollen dabei das Feld zerstört haben. Die anderen 4 Angeklagten (darunter ein
Fernsehteam und ein Fotograf) sollen durch das Ausleuchten des dunklen Feldes
die Zerstörung erst ermöglich haben.
Das Landgericht hat nun
entschieden, dass bei den vier Journalisten weder ausreichende Anhaltspunkte
für eine Täterschaft noch für eine Beihilfe zur Sachbeschädigung vorliegen.
Das Verfahren wird vor
dem Amtsgericht in Aschersleben durchgeführt werden. Ein Prozesstermin steht
noch nicht fest. Presseanfragen werden durch die Pressestelle des Landgerichts
beantwortet.
Hintergrund: In einem
Zivilverfahren in gleicher Sache hat die 11. Zivilkammer (11 O 2106/09) des
Landgerichts am 11. Juni 2009 ein sogenanntes Grund- und Teil-Urteil verkündet.
Das Landgericht hat entschieden, dass die dortigen 6 Beklagten, die weitgehend
mit den 6 Angeklagten identisch sind, grundsätzlich Schadensersatz leisten
müssen. Auf der anderen Seite hat es festgestellt, dass der vom Leibnizinstitut
insgesamt geltend gemachte Schaden von rund 245.000 ¿ deutlich überhöht ist und
die Klage des Instituts bereits in Höhe von rund 141.000 ¿ abgewiesen. Gegen
dieses Urteil haben sowohl das Leibnizinstitut als auch die 6 Beklagten
Berufung eingelegt. Die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht Naumburg
(9 U 116/09) findet am 04. Mai 2010 statt (Pressemitteilung OLG Naumburg vom
26.01.2010 2/2010)
Christian
Löffler
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