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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2010 (Stand: 28. Mai 2010)
31.05.2010, Magdeburg – 38
- Landgericht Magdeburg
Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/10
Landgericht Magdeburg -
Pressemitteilung Nr.: 038/10
Magdeburg, den 31. Mai 2010
(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2010 (Stand: 28. Mai 2010)
Betrug bei Arbeitslosenhilfe in Aschersleben
2
Ds 223 Js 19997/06 40/10 ¿ 8. Strafkammer als Berufungskammer
2
Angeklagte
Prozesstag:
Mittwoch, 02. Juni 2010, 10.15 Uhr, Saal A 12
Das Amtsgericht Aschersleben verurteilte am
19.02.2010 ein Ehepaar. Martina E. wurde zu einer Geldstrafe von 500,00 ¿,
Ronny E. unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe
von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht ist aufgrund des
damaligen Geständnisses der Angeklagten zu der Überzeugung gelangt, dass beide
Angeklagte als Empfänger von Arbeitslosenhilfe es unterlassen haben, bis zum
November 2006 anderweitiges Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit des
Ronny E. gegenüber der zuständigen ARGE anzugeben.
Gegen das Urteil haben die beiden Angeklagten Berufung
eingelegt.
Totschlag in Klein
Wanzleben
21 Ks 162 Js 41734/09
6/10 ¿ 1. Strafkammer
1
Angeklagter
3
Nebenkläger
1
rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer Sachverständiger
17
Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
03. Juni 2010, 09.30 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: Mittwoch,
09. Juni 2010 und Mittwoch, 16. Juni 2010,
jeweils 09.30 Uhr Saal A 23
Die Staatsanwaltschaft
wirft dem im August 1955 geborenen Angeklagten Wolf-Reinhard K. vor, am 05.
Dezember 2009 in Klein Wanzleben nach einer verbalen Auseinandersetzung den
Sohn seiner Lebensgefährtin getötet zu haben. Der Angeklagte befindet sich
seit 05. Dezember 2009 in Untersuchungshaft.
Totschlag in Calbe
22 Ks 164 Js 43525/09 2/10
1
Angeklagter
1
Nebenklägerin
1
rechtsmedizinische Sachverständige
10
Zeugen
Prozessbeginn:
Freitag, 04. Juni 2010, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: Montag, 28.
Juni 2010, 13.00 Uhr, 6. und 9.Juli, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1998
geborenen Angeklagten Thomas S. vor, am 17. Dezember 2009 in Calbe als
Heranwachsender mit 20 Jahren grundlos auf offener Straße einen Mann getötet zu
haben.
Der Angeklagte befindet sich seit dem 19. Dezember
2009 in Untersuchungshaft.
Besitz von kinderpornografischen Bilddateien
26 Ns 449 Js 28147/07 40/10
1 Angeklagter
Prozesstag: Montag, 07. Juni
2010, 13.00 Uhr, Saal A 12
Am 25.02.2010 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg
den im Mai 1966 geborenen Angeklagten Jörg E. wegen Besitzes
kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je
20,00 ¿.
Nach Überzeugung des Amtsgerichts befanden sich auf
einem ausschließlich vom Angeklagten genutzten tragbaren Computer 41
Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt.
Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung
eingelegt, die nun verhandelt wird.
Steuerhinterziehung in Millionenhöhe
24 Kls 1/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer
2
Angeklagte
bislang
3 Zeugen
Prozessbeginn:
Dienstag, 8. Juli 2010, 9.30 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine: 18. und 25.
Juni, 16. Juli., 6., 13. und 20. August, 3. 10. und 17. September, 8. Oktober,
jeweils 09.30 Uhr Saal B 12
Die
Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Michael S. (geboren Juni 1972) und
Andreas Sch. (geboren August 1966) eine Vielzahl von Steuerstraftaten vor, die
die Angeklagten in den Jahren 2002 bis 2005 in wechselnder Beteiligung im Raum
Magdeburg-Haldensleben begangen haben sollen. Dabei sollen die Angeklagten
mehrere Unternehmen aus dem Bereich der Transportbranche und damit verbundene
Dienstleistungsunternehmen als GmbH¿s betrieben haben. Mit den Firmen sollen
die Angeklagten einen strafrechtlich relevanten Mehrwertsteuerschaden in Höhe
von rund 3,6 Mio. ¿ dadurch verursacht haben, dass sie entgegen ihrer
gesetzlichen Verpflichtungen Umsätze dem zuständigen Finanzamt in Magdeburg
nicht meldeten und demnach auch die auf die Umsätze entfallende Mehrwertsteuer
nicht bezahlten. Außerdem sollen die Angeklagten durch Nichtabgabe von
Einkommenssteuererklärungen einen Einkommensteuerschaden von insgesamt rund 1/2
Mio. ¿ verursacht haben.
Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines
ehemals in Magdeburg tätigen Arztes
24 KLs 4/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer
1 Angeklagter
18 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
10. Juni 2010 um 10.00 Uhr, Saal B 12
Fortsetzungstermine:
17., und 24. Juni, 15., 19., 26., 27. Juli, 2., 3., 9. und 10. August 2010,
jeweils, 10.00 Uhr, Saal B12
Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1948
geborenen Ex-Arzt Ulrich W. vor, sich in den Jahren 2004 bis 2007 in Magdeburg
betrügerisch ärztliches Honorar in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro
verschafft zu haben. Der Angeklagte soll in über 700 Fällen Patienten, die an
der Parkinson Krankheit litten, mit Implantatnadeln behandelt haben. Die Nadeln
soll er unter Verstoß gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
und der ärztlichen Berufsordnung zu einem vielfachen des zulässigen Preises den
Patienten in Rechnung gestellt haben.
Rechtlich besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen
Betruges nach § 263 Abs. 3 Nr. StGB zum Nachteil der Patienten. Der Strafrahmen
reicht von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.
Dem mittlerweile in Spanien lebenden Angeklagten
wurde in Deutschland durch Widerruf der Approbation die ärztliche Tätigkeit
untersagt.
(Christian Löffler)
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