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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen
im Landgericht Magdeburg im Juni 2010 (Stand: 28. Mai 2010)

31.05.2010, Magdeburg – 38

  • Landgericht Magdeburg

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg - Pressemitteilung Nr.: 038/10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Landgericht Magdeburg -

Pressemitteilung Nr.: 038/10

 

 

 

Magdeburg, den 31. Mai 2010

 

 

 

(LG MD) Auswahl aus den Prozessen

im Landgericht Magdeburg im Juni 2010 (Stand: 28. Mai 2010)

 

 

 

Betrug bei Arbeitslosenhilfe in Aschersleben

 

2

Ds 223 Js 19997/06 40/10 ¿ 8. Strafkammer als Berufungskammer

 

 

 

2

Angeklagte

 

 

 

Prozesstag:

                            Mittwoch, 02. Juni 2010, 10.15 Uhr, Saal A 12

 

 

 

Das Amtsgericht Aschersleben verurteilte am

19.02.2010 ein Ehepaar. Martina E. wurde zu einer Geldstrafe von 500,00 ¿,

Ronny E. unter Einbeziehung einer anderen Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe

von 9 Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Amtsgericht ist aufgrund des

damaligen Geständnisses der Angeklagten zu der Überzeugung gelangt, dass beide

Angeklagte als Empfänger von Arbeitslosenhilfe es unterlassen haben, bis zum

November 2006 anderweitiges Einkommen aus einer gewerblichen Tätigkeit des

Ronny E. gegenüber der zuständigen ARGE anzugeben.

 

 

 

Gegen das Urteil haben die beiden Angeklagten Berufung

eingelegt. 

 

 

 

 

 

Totschlag in Klein

Wanzleben

 

21 Ks 162 Js 41734/09

6/10 ¿ 1. Strafkammer

 

 

 

1

Angeklagter

 

3

Nebenkläger

 

1

rechtsmedizinischer und 1 psychiatrischer Sachverständiger

 

17

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:               Donnerstag,

03. Juni 2010, 09.30 Uhr, Saal A 23

 

 

 

Fortsetzungstermine:               Mittwoch,

09. Juni 2010 und  Mittwoch, 16. Juni 2010,

 

jeweils 09.30 Uhr Saal A 23

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft

wirft dem im August 1955 geborenen Angeklagten Wolf-Reinhard K. vor, am 05.

Dezember 2009 in Klein Wanzleben nach einer verbalen Auseinandersetzung den

Sohn seiner Lebensgefährtin getötet zu haben.  Der Angeklagte befindet sich

seit 05. Dezember 2009 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Totschlag in Calbe

 

22 Ks 164 Js 43525/09 2/10

 

 

 

1

Angeklagter

 

1

Nebenklägerin

 

1

rechtsmedizinische Sachverständige

 

10

Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:

              Freitag, 04. Juni 2010, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:     Montag, 28.

Juni 2010, 13.00 Uhr, 6. und 9.Juli, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1998

geborenen Angeklagten Thomas S. vor, am 17. Dezember 2009 in Calbe als

Heranwachsender mit 20 Jahren grundlos auf offener Straße einen Mann getötet zu

haben.

 

 

 

Der Angeklagte befindet sich seit dem 19. Dezember

2009 in Untersuchungshaft.

 

 

 

 

 

Besitz von kinderpornografischen Bilddateien 

 

26 Ns 449 Js 28147/07 40/10 

 

 

 

1 Angeklagter

 

 

 

Prozesstag:                    Montag, 07. Juni

2010, 13.00 Uhr, Saal A 12

 

 

 

Am 25.02.2010 verurteilte das Amtsgericht Magdeburg

den im Mai 1966 geborenen Angeklagten Jörg E. wegen Besitzes

kinderpornografischer Schriften zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je

20,00 ¿.

 

 

 

Nach Überzeugung des Amtsgerichts befanden sich auf

einem ausschließlich vom Angeklagten genutzten tragbaren Computer 41

Bilddateien mit kinderpornografischem Inhalt.

 

 

 

Der Angeklagte hat gegen das Urteil Berufung

eingelegt, die nun verhandelt wird.

 

 

 

 

 

Steuerhinterziehung in Millionenhöhe

 

24 Kls 1/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

 

 

2

Angeklagte

 

bislang

3 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:

              Dienstag, 8. Juli 2010, 9.30 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:     18. und 25.

Juni, 16. Juli., 6., 13. und 20. August, 3. 10. und 17. September, 8. Oktober,

jeweils 09.30 Uhr Saal B  12

 

                  

 

Die

Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Michael S. (geboren Juni 1972) und

Andreas Sch. (geboren August 1966) eine Vielzahl von Steuerstraftaten vor, die

die Angeklagten in den Jahren 2002 bis 2005 in wechselnder Beteiligung im Raum

Magdeburg-Haldensleben begangen haben sollen. Dabei sollen die Angeklagten

mehrere Unternehmen aus dem Bereich der Transportbranche und damit verbundene

Dienstleistungsunternehmen als GmbH¿s betrieben haben. Mit den Firmen sollen

die Angeklagten einen strafrechtlich relevanten Mehrwertsteuerschaden in Höhe

von rund 3,6 Mio. ¿ dadurch verursacht haben, dass sie entgegen ihrer

gesetzlichen Verpflichtungen Umsätze dem zuständigen Finanzamt in Magdeburg

nicht meldeten und demnach auch die auf die Umsätze entfallende Mehrwertsteuer

nicht bezahlten. Außerdem sollen die Angeklagten durch Nichtabgabe von

Einkommenssteuererklärungen einen Einkommensteuerschaden von insgesamt rund 1/2

Mio. ¿ verursacht haben.

 

 

 

 

 

Gewerbsmäßiger Betrug in Millionenhöhe eines

ehemals in Magdeburg tätigen Arztes

 

24 KLs 4/08 ¿ 4. Wirtschaftsstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagter

 

18 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:              Donnerstag, 

10. Juni 2010 um 10.00 Uhr, Saal B 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:

    17., und 24. Juni, 15., 19., 26., 27. Juli, 2., 3., 9. und 10. August 2010,

jeweils, 10.00 Uhr, Saal B12

 

 

 

Die Staatsanwaltschaft wirft dem im Oktober 1948

geborenen Ex-Arzt Ulrich W. vor, sich in den Jahren 2004 bis 2007 in Magdeburg

betrügerisch ärztliches Honorar in Höhe von mehr als 4 Millionen Euro

verschafft zu haben. Der Angeklagte soll in über 700 Fällen Patienten, die an

der Parkinson Krankheit litten, mit Implantatnadeln behandelt haben. Die Nadeln

soll er unter Verstoß gegen Vorschriften der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)

und der ärztlichen Berufsordnung zu einem vielfachen des zulässigen Preises den

Patienten in Rechnung gestellt haben.

 

 

 

Rechtlich besteht der Verdacht des gewerbsmäßigen

Betruges nach § 263 Abs. 3 Nr. StGB zum Nachteil der Patienten. Der Strafrahmen

reicht von Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren.

 

 

 

Dem mittlerweile in Spanien lebenden Angeklagten

wurde in Deutschland durch Widerruf der Approbation die ärztliche Tätigkeit

untersagt.

 

 

 

 

 

(Christian Löffler)

 

Pressesprecher

 

 

 

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