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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im März 2024 (Stand: 04.03.2024)

05.03.2024, Magdeburg – 07/2024

  • Landgericht Magdeburg

versuchte Vergewaltigung in Aschersleben

21 KLs 143 Js 35745/16 (17/23) – 1. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 Sachverständiger

4 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Donnerstag 07. März 2024, 09.00 Uhr, Saal A 23

Fortsetzungstermine:         18. und 19.03.2024, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23

 

Einem 30-jährigen zuletzt vor seiner Inhaftierung in Magdeburg lebenden Mann wird vorgeworfen, am 17.07.2016 versucht zu haben, eine Frau zu vergewaltigen, die auf einem Feldweg an der Wipper spazieren gegangen sein soll. Da die Frau sich gewehrt haben soll, soll es ihr gelungen sein zu flüchten.

Die Anklage erfolgte im Mai 2023, da aufgrund eines neuern DNA-Gutachtens vom März 2023 Hinweise auf den Angeklagten vorlagen.

Am 13.07.2023 hat das Gericht einen Haftbefehl gegen den Angeklagten erlassen, da für den Fall einer Verurteilung zusätzlich zur Strafe die Anordnung der Sicherungsverwahrung in Betracht kommt.

Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.

Der Prozess sollte zunächst im November 2023 beginnen, musste aber verschoben, da der Angeklagte aufgrund einer Erkrankung nicht verhandlungsfähig war.

 

Sicherungsverfahren versuchte räuberische Erpressung, Körperverletzung und Sachbeschädigungen in MD

22 KLs 358 Js 40299/23 (25/23) – 2. Jugendstrafkammer

 

1 Beschuldigter

1 psychiatrischer Sachverständiger

8 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Montag, 11. März 2024, 10.00 Uhr, Saal 6

Fortsetzungstermine:         18. März 2024, 13.00 Uhr, 08., 11. und 16. April 2024,

                                            jeweils 09.00 Uhr, Saal 6

 

Einem zur Tatzeit 20-jährigen Heranwachsenden wird vorgeworfen, im Zustand der Schuldunfähigkeit im Zeitraum vom 27.08. – 10.09.2023 insgesamt 10 Straftaten begangen zu haben. Er soll versucht haben, von seinen Eltern unter Androhung von Gewalt Geld für Drogen zu erlangen, zudem soll er auch versucht haben, andere Personen teilweise unter Verwendung eines Messers dazu zu bringen, dass sie ihm Geld oder ein Handy geben.

Die Taten soll er im Zustand einer psychischen Erkrankung begangen haben. Sollten dem Beschuldigten die Taten nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte ist bereits vorläufig im Maßregelvollzug untergebracht.

 

Sicherungsverfahren Brandstiftung in der Gemeinde Seeland

25 KLs 233 Js 9101/23 (24/23) – 5. Strafkammer

 

1 Beschuldigter

1 psychiatrischer Sachverständiger

10 Zeugen

 

Prozessbeginn:                               Montag, 11. März 2024, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermin:                        13. März 2024, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Einem 26-jährigen Mann aus Quedlinburg wird vorgeworfen, in Seeland die Doppelhaushälfte, in der er wohnte, am 17.01.2023 mitten in der Nacht in Brand gesetzt zu haben, um sie hierdurch das Leben zu nehmen. Hierbei soll der Beschuldigte zumindestens billigend in Kauf genommen haben, dass das Feuer auf die zweite Doppelhaushälfte übergreift und die dort lebenden Personen geschädigt werden.

Letztendlich konnte ein Übergreifen des Feuers durch den Feuerwehreinsatz verhindert werden, die durch Anwohner zu Hilfe gerufen wurden.

Der Beschuldigte soll die Tat im Zustand der Schuldunfähigkeit aufgrund einer psychischen Erkrankung begangen haben. Sollte dem Beschuldigten die Tat nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte befindet sich derzeit bereits freiwillig in stationärer psychiatrischer Behandlung.

 

Prozess wird neu aufgerollt, Tod eines Menschen im Zusammenhang mit einem Trinkgelage in Magdeburg

25 Ks 162 Js 42102/22 (1/23)

 

1 Sachverständiger

 

Prozessbeginn:                   Mittwoch, 20. März 2024, 09.30 Uhr, Saal 5

Fortsetzungstermin:                       22. März 2024, 09.30 Uhr, Saal 5

 

Am 04. Mai 2023 verurteilte die 1. Strafkammer des Landgerichts Magdeburg einen 42-jährigen Mann wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren und ordnete zugleich dessen Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an. Die 1. Strafkammer ist zu der Überzeugung gelangt, dass der Angeklagte im Rahmen eines Trinkgelages mit dem später Verstorbenen und einer weiteren Person im Zuge eines Streits den später Verstorbenen zahlreiche Tritte und Schläge versetzt hat. Aufgrund der Verletzungen ist das Opfer dann in der Folge gestorben. Der Angeklagte hatte jedoch keine Absicht gehabt, das Opfer zu töten.

Auf die Revision des Angeklagten hin hob der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 04. Oktober 2023 (6 StR 403/23) das Urteil des Landgerichts hinsichtlich der Rechtsfolgen auf. Der Bundesgerichtshof beanstandete die Strafzumessung und die Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. In Rechtskraft erwachsen ist der Ausspruch des Urteils insoweit, als das festgestellt wurde, dass der Angeklagte eine Körperverletzung mit Todesfolge begangen hat.

 

Sicherungsverwahrung: Körperverletzungsdelikte in Staßfurt

23 KLs 259 Js 22123/22 (3/24) – 3. Strafkammer

 

1 Angeklagter

1 psychiatrischer Sachverständiger

14 Zeugen

 

Prozessbeginn:                   Dienstag, 26. März 2024, 09.30 Uhr, Saal E 12          

Fortsetzungstermine:         02., 04. und 09. April 2024, jeweils 09.30 Uhr, Saal E 12

 

Einem 44-jährigen Angeklagten werden insgesamt drei Straftaten vorgeworfen, die er am 01.11.2020, am 18.03.2021 und am 06.05.2021 jeweils in Staßfurt begangen haben soll. Hierbei handelt es sich um Körperverletzung bzw. gefährliche Körperverletzungsdelikte. Die Anklagen sind zunächst vor dem Amtsgericht in Aschersleben erhoben worden. Mit Beschluss vom 18.01.2023 hat das Amtsgericht Aschersleben das Verfahren dem Landgericht Magdeburg vorgelegt, das Landgericht hat das Verfahren dann übernommen. Möglicherweise kommt die Anordnung einer Sicherungsverwahrung in Betracht. Über die Anordnung einer Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) darf jedoch ein Amtsgericht nicht entscheiden.

 

Löffler

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