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(LG MD)Zivilurteil: Teures Parken vor statt in der eigenen Garage

30.10.2018, Magdeburg – 33

  • Landgericht Magdeburg

 

 

11

O 217/18 ? 11. Zivilkammer

 

 

 

 

 

Mit

am 11.09.2018 verkündetem Urteil hat der Einzelrichter der 11. Zivilkammer einer

Frau, deren PKW vor der eigenen Garage geparkt gewesen ist und dort gestohlen

wurde, nur 70% ihres gegenüber der Kaskoversicherung geltend gemachten Schadens

zugesprochen.

 

 

 

Das

Gericht hat eine Pflichtverletzung der Klägerin darin gesehen, dass der 5er BMW,

anders als im Versicherungsvertrag vereinbart, nicht während der Nacht in der

Garage geparkt wurde. Hierdurch habe sich das Diebstahlsrisiko erhöht. Der

Klägerin hat gerade einen Versicherungsvertrag abgeschlossen, bei dem sie als

"Garagenparkerin" eine geringere Versicherungsprämie zahlen musste, da

hierdurch das Diebstahlsrisiko minimiert wird

 

 

 

Im

Ergebnis muss die Klägerin daher knapp 6.000 ? des ihr entstandenen Schadens

selbst tragen.

 

 

 

Das

Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin hat Berufung zum Oberlandesgericht

Naumburg (Az. 4 U 117/18) eingelegt.

 

 

 

 

 

Löffler

 

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