Menu
menu

Kontakt

Landgericht Magdeburg
Pressesprecher:
RiLG Christian Löffler
Telefon: +49 391 6062061
Fax.: +49 391 6062069, 6062070
E-Mail: presse.lg-md(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
Adresse des Landgerichts Magdeburg

Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg

(LG MD) Aktuelles und Termine aus dem Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2018

14.11.2018, Magdeburg – 35

  • Landgericht Magdeburg

 

 

I. Strafverfahren

 

 

 

Anklage wegen

Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg zugestellt

 

22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18) ? 2.

Jugendstrafkammer

 

 

 

Der Jugendstrafkammer liegt eine Anklage der

Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen einen mittlerweile 18-jährigen Syrer vor.

Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen als 17-jähriger Jugendlicher am 29.09.2017

in Wittenberg durch eine Körperverletzung den Tod eines Mannes verursacht zu

haben. Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.

 

 

 

Die Anklage ist mittlerweile zugestellt und das

Gericht prüft im sogenannten Zwischenverfahren, ob und in welchem Umfang die

Anklage zugelassen wird. Das Verfahren ist hier anhängig, da der Angeschuldigte

mittlerweile im hiesigen Bezirk lebt. Im Jugendstrafrecht ist anders als im

Erwachsenenstrafrecht üblicherweise das Gericht am Wohnort des Angeschuldigten

zuständig und nicht das Gericht am Tatort.

 

 

 

Sollte es zu einer Zulassung der Anklage und Eröffnung des

Hauptverfahrens kommen, wäre das gesamte Verfahren nichtöffentlich, § 48 Abs. 1

Jugendgerichtsgesetz (JGG).

 

 

 

Weitere

Angaben zum Sachverhalt erfolgen nicht, da im derzeitigen Stand des

Zwischenverfahrens erst durch das Gericht geprüft werden muss, ob und in

welchem Umfang die Anklage zugelassen wird.

 

 

 

  

 

BGH bestätigt Urteil

gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Jerichower Land wegen Bestechlichkeit

und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten

 

 

 

Der

Bundesgerichtshof hat mit gestern bekannt gewordenen Beschluss vom 13.09.2018

das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23.06.2017 bestätigt. Dies hat die

Pressestelle des BGH am 13.11.2018 mit Pressemitteilung 176/2018 mitgeteilt:

 

 

 

"Das Landgericht Magdeburg hat den

Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in vier Fällen unter

Freisprechung im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und

zehn Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber

hinaus hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740 ? angeordnet.

 

 

 

Nach den Feststellungen des Landgerichts

hatte der Angeklagte während seiner Amtszeit zugunsten einer Ziegelei GmbH

unter Verletzung seiner Dienstpflichten Einfluss auf Verwaltungsvorgänge

genommen. Dabei hatte er die GmbH im Zusammenhang mit der Genehmigung von ?

falsch deklarierten ? Müllablagerungen in zwei Tongruben des Landkreises und in

weiteren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen

pflichtwidrig in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren, auch durch Abänderungen

von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete seiner

Behörde, unterstützt. Für seine pflichtwidrigen Diensthandlungen nahm er

verschiedene Vorteile und Bargeldzahlungen entgegen.

 

 

 

Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die

Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der 1. Strafsenat hat dieses

Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss

vom 13. September 2018 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche

Urteil keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten

aufweist.

 

 

 

Beschluss vom 13. September 2018 ? 1 StR

115/18

 

 

 

Landgericht Magdeburg ? Urteil vom 23. Juni

2017 ? 24 KLs 491 Js 18043/09"

 

 

 

Noch offen ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg über

eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom

05.09.2018

 

 

 

Am 05.09.2018 verurteilte das Landgericht in einem

Berufungsprozess den Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage vor einem

Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 zu einer

Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Hiergegen hat der Angeklagte

Revision eingelegt. Die Akten befinden sich derzeit auf dem Weg über die

Staatsanwaltschaft zum Oberlandesgericht.

 

 

 

  

 

Sicherungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in

Blankenburg

 

25 KLs 833 Js 78581/18 (38/18) ? 5. Strafkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

1 Sachverständige

 

7 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 21.

November 2018, 09.30 Uhr, Saal C12

 

 

 

Fortsetzungstermin:          26.

November 2018, , 09.30 Uhr, Saal C12

 

 

 

Dem 29-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am

28. Mai 2018 in Blankenburg u.a. mit einem Brecheisen Polizeibeamte angegriffen

zu haben, die ihn einer Verkehrskontrolle unterzogen haben sollen, da er mit

seinem Fahrrad ohne Licht gefahren sein soll.

 

 

 

Nach den bisherigen Ermittlungen ist nicht

auszuschließen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung

schuldunfähig ist. Für den Fall, dass er schuldunfähig sein sollte und dennoch

für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt die Anordnung einer dauerhaften

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte

ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.

 

 

 

 

 

versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg

 

22 KLs 232 Js 16087/18 (27/18) ? 2.

Jugendstrafkammer

 

 

 

1 Angeklagte

 

1 Sachverständiger

 

9 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 28.

November 2018

 

 

 

Fortsetzungstermin:          13.,

17. und 18. Dezember

 

 

 

Das gesamte Verfahren ist NICHT-Öffentlich, da die Angeklagte zum

Tatzeitpunkt 17-Jahre und damit Jugendliche gewesen ist

 

 

 

Der mittlerweile 18-jährigen Angeklagten wird

vorgeworfen, am 28. Mai 2018 nach einem Streit mit Ihrer Mutter versucht zu

haben ein Wohnhaus  in Brand zu setzen.

 

 

 

 

 

Der folgende Termin ist aufgehoben worden:

 

 

 

Sicherungsverfahren sexueller Missbrauch von

Kindern in Magdeburg

 

22 KLs 268 Js 24282/15 (22/17)  - 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer

 

 

 

1 Beschuldigter

 

1 Nebenklägerin

 

2 Sachverständige

 

3 Zeugen

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch, 28. November 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12

 

 

 

Fortsetzungstermine:         06. und 13. Dezember 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12

 

 

 

 

 

II. Zivilverfahren

 

 

 

 Versicherung einer Bank macht Schadensersatzansprüche von rund 310.000

Euro gegen 5 Männer und 1 Frau wegen Einbrüchen in Bankfilialen im Jahr 2014

geltend

 

10 O 1550/17 ? 10. Zivilkammer

 

 

 

Prozessbeginn:                 Mittwoch,

21.November 2018, 11.00 Uhr

 

Saal nach

Aushang

 

 

 

Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom

22.07.2015 verurteilte die 5. Strafkammer

 

des Landgerichts Magdeburg  5 Männer und 1 Frau wegen Diebstahls und

Beihilfe zum Diebstahl zu Freiheitsstrafen 

zwischen 1 ½ Jahren und 5 Jahren. Nach dem Strafurteil wurde unter

anderem in die Bankfilialen der Volksbank in Harzgerode (Königerode) am

05.06.2014 und 10.07.2014 eingebrochen. Die Einbrüche wurden mit Radladern

begangen.

 

 

 

Die klagende Versicherung behauptet, für den

Einbruch am 05.06. rund 83.000 ? und den am 10.07. rund  220.000 ? an die Volksbank zur Begleichung

der Schäden bezahlt zu haben. Dieses Geld fordert die Versicherung nun von den

Beklagten, die sie als Verursacher der Schäden sieht, zurück.

 

 

 

Gegen vier 

der Beklagten sind bereits sogenannte "Versäumnisurteile"

ergangen, da sie sich gegen die Forderungen der Versicherung nicht gewehrt

haben. Zwei der Beklagten sehen die Forderung der Versicherung als unberechtigt

an. Hierüber verhandelt die mit 3 Berufsrichtern besetzte 10. Zivilkammer.

 

 

 

 

 

 

 

Löffler

 

Pressesprecher

 

Impressum:Landgericht MagdeburgPressestelleHalberstädter Str. 839112 MagdeburgTel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.deWeb: www.lg-md.sachsen-anhalt.de

Weiterführende Links