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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Aktuelles und Termine aus dem Landgerichtsbezirk Magdeburg im November 2018
14.11.2018, Magdeburg – 35
- Landgericht Magdeburg
I. Strafverfahren
Anklage wegen
Körperverletzung mit Todesfolge in Wittenberg zugestellt
22 KLs 164 Js 12700/18 (28/18) ? 2.
Jugendstrafkammer
Der Jugendstrafkammer liegt eine Anklage der
Staatsanwaltschaft Magdeburg gegen einen mittlerweile 18-jährigen Syrer vor.
Dem Angeschuldigten wird vorgeworfen als 17-jähriger Jugendlicher am 29.09.2017
in Wittenberg durch eine Körperverletzung den Tod eines Mannes verursacht zu
haben. Der Tatvorwurf lautet auf Körperverletzung mit Todesfolge.
Die Anklage ist mittlerweile zugestellt und das
Gericht prüft im sogenannten Zwischenverfahren, ob und in welchem Umfang die
Anklage zugelassen wird. Das Verfahren ist hier anhängig, da der Angeschuldigte
mittlerweile im hiesigen Bezirk lebt. Im Jugendstrafrecht ist anders als im
Erwachsenenstrafrecht üblicherweise das Gericht am Wohnort des Angeschuldigten
zuständig und nicht das Gericht am Tatort.
Sollte es zu einer Zulassung der Anklage und Eröffnung des
Hauptverfahrens kommen, wäre das gesamte Verfahren nichtöffentlich, § 48 Abs. 1
Jugendgerichtsgesetz (JGG).
Weitere
Angaben zum Sachverhalt erfolgen nicht, da im derzeitigen Stand des
Zwischenverfahrens erst durch das Gericht geprüft werden muss, ob und in
welchem Umfang die Anklage zugelassen wird.
BGH bestätigt Urteil
gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Jerichower Land wegen Bestechlichkeit
und Steuerhinterziehung zu einer Haftstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten
Der
Bundesgerichtshof hat mit gestern bekannt gewordenen Beschluss vom 13.09.2018
das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 23.06.2017 bestätigt. Dies hat die
Pressestelle des BGH am 13.11.2018 mit Pressemitteilung 176/2018 mitgeteilt:
"Das Landgericht Magdeburg hat den
Angeklagten wegen Bestechlichkeit und Steuerhinterziehung in vier Fällen unter
Freisprechung im Übrigen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und
zehn Monaten verurteilt, von denen drei Monate als vollstreckt gelten. Darüber
hinaus hat es den Verfall von Wertersatz in Höhe von 55.740 ? angeordnet.
Nach den Feststellungen des Landgerichts
hatte der Angeklagte während seiner Amtszeit zugunsten einer Ziegelei GmbH
unter Verletzung seiner Dienstpflichten Einfluss auf Verwaltungsvorgänge
genommen. Dabei hatte er die GmbH im Zusammenhang mit der Genehmigung von ?
falsch deklarierten ? Müllablagerungen in zwei Tongruben des Landkreises und in
weiteren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz genehmigungspflichtigen Anlagen
pflichtwidrig in Aufsichts- und Genehmigungsverfahren, auch durch Abänderungen
von Entscheidungen und Stellungnahmen der zuständigen Sachgebiete seiner
Behörde, unterstützt. Für seine pflichtwidrigen Diensthandlungen nahm er
verschiedene Vorteile und Bargeldzahlungen entgegen.
Mit seiner Revision rügte der Angeklagte die
Verletzung formellen und materiellen Rechts. Der 1. Strafsenat hat dieses
Rechtsmittel auf Antrag des Generalbundesanwalts durch einstimmigen Beschluss
vom 13. September 2018 als unbegründet verworfen, weil das landgerichtliche
Urteil keinen durchgreifenden Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten
aufweist.
Beschluss vom 13. September 2018 ? 1 StR
115/18
Landgericht Magdeburg ? Urteil vom 23. Juni
2017 ? 24 KLs 491 Js 18043/09"
Noch offen ist eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg über
eine Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Magdeburg vom
05.09.2018
Am 05.09.2018 verurteilte das Landgericht in einem
Berufungsprozess den Angeklagten wegen uneidlicher Falschaussage vor einem
Untersuchungsausschuss des Landtages Sachsen-Anhalt im Jahr 2009 zu einer
Freiheitsstrafe von 6 Monaten auf Bewährung. Hiergegen hat der Angeklagte
Revision eingelegt. Die Akten befinden sich derzeit auf dem Weg über die
Staatsanwaltschaft zum Oberlandesgericht.
Sicherungsverfahren wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte in
Blankenburg
25 KLs 833 Js 78581/18 (38/18) ? 5. Strafkammer
1 Beschuldigter
1 Sachverständige
7 Zeugen
Prozessbeginn: 21.
November 2018, 09.30 Uhr, Saal C12
Fortsetzungstermin: 26.
November 2018, , 09.30 Uhr, Saal C12
Dem 29-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen am
28. Mai 2018 in Blankenburg u.a. mit einem Brecheisen Polizeibeamte angegriffen
zu haben, die ihn einer Verkehrskontrolle unterzogen haben sollen, da er mit
seinem Fahrrad ohne Licht gefahren sein soll.
Nach den bisherigen Ermittlungen ist nicht
auszuschließen, dass der Beschuldigte aufgrund einer psychischen Erkrankung
schuldunfähig ist. Für den Fall, dass er schuldunfähig sein sollte und dennoch
für die Allgemeinheit gefährlich ist, kommt die Anordnung einer dauerhaften
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. Der Beschuldigte
ist bereits vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
versuchte schwere Brandstiftung in Magdeburg
22 KLs 232 Js 16087/18 (27/18) ? 2.
Jugendstrafkammer
1 Angeklagte
1 Sachverständiger
9 Zeugen
Prozessbeginn: 28.
November 2018
Fortsetzungstermin: 13.,
17. und 18. Dezember
Das gesamte Verfahren ist NICHT-Öffentlich, da die Angeklagte zum
Tatzeitpunkt 17-Jahre und damit Jugendliche gewesen ist
Der mittlerweile 18-jährigen Angeklagten wird
vorgeworfen, am 28. Mai 2018 nach einem Streit mit Ihrer Mutter versucht zu
haben ein Wohnhaus in Brand zu setzen.
Der folgende Termin ist aufgehoben worden:
Sicherungsverfahren sexueller Missbrauch von
Kindern in Magdeburg
22 KLs 268 Js 24282/15 (22/17) - 2. Strafkammer als Jugendschutzkammer
1 Beschuldigter
1 Nebenklägerin
2 Sachverständige
3 Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch, 28. November 2018, 09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 06. und 13. Dezember 2018, jeweils 09.30 Uhr, Saal C 12
II. Zivilverfahren
Versicherung einer Bank macht Schadensersatzansprüche von rund 310.000
Euro gegen 5 Männer und 1 Frau wegen Einbrüchen in Bankfilialen im Jahr 2014
geltend
10 O 1550/17 ? 10. Zivilkammer
Prozessbeginn: Mittwoch,
21.November 2018, 11.00 Uhr
Saal nach
Aushang
Mit mittlerweile rechtskräftigem Urteil vom
22.07.2015 verurteilte die 5. Strafkammer
des Landgerichts Magdeburg 5 Männer und 1 Frau wegen Diebstahls und
Beihilfe zum Diebstahl zu Freiheitsstrafen
zwischen 1 ½ Jahren und 5 Jahren. Nach dem Strafurteil wurde unter
anderem in die Bankfilialen der Volksbank in Harzgerode (Königerode) am
05.06.2014 und 10.07.2014 eingebrochen. Die Einbrüche wurden mit Radladern
begangen.
Die klagende Versicherung behauptet, für den
Einbruch am 05.06. rund 83.000 ? und den am 10.07. rund 220.000 ? an die Volksbank zur Begleichung
der Schäden bezahlt zu haben. Dieses Geld fordert die Versicherung nun von den
Beklagten, die sie als Verursacher der Schäden sieht, zurück.
Gegen vier
der Beklagten sind bereits sogenannte "Versäumnisurteile"
ergangen, da sie sich gegen die Forderungen der Versicherung nicht gewehrt
haben. Zwei der Beklagten sehen die Forderung der Versicherung als unberechtigt
an. Hierüber verhandelt die mit 3 Berufsrichtern besetzte 10. Zivilkammer.
Löffler
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