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Landgericht Magdeburg
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(LG MD) Eilverfahren: AFD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt macht gegen einen Mitarbeiter der Evangelischen Landjugend einen Unterlassungsanspruch wegen dessen Äußerung auf der facebook Seite der Fraktion geltend
22.05.2019, Magdeburg – 27
- Landgericht Magdeburg
9
O 505/19. Zivilkammer
Prozesstag: Dienstag,
21. Mai 2019, 13.00 Uhr, Saal E 13
Die
AFD-Fraktion (Antragstellerin) möchte erreichen, dass der Mann (Antragsgegner)
aus Oberfranken eine bestimmte Behauptung zum Umgang der AFD mit Behinderten
auf der facebook Seite der Fraktion vom 18.03.2019 (sogenannter
"post") unterlässt. So bezichtigt der Antragsgegner u.a. die AFD der
"Lüge" und wirft ihr vor Menschen mit Behinderung zu separieren, satt
zu inkludieren.
Die
Antragstellerin sieht sich durch die Behauptungen in ihrer Ehre verletzt und
grob herabgewürdigt. Der Antragsgegner meint, die AFD hätte den
"post" jederzeit löschen können. Im Übrigen sei die Äußerung im Rahmen des politischen Meinungsstreits
erlaubt.
Die
mit drei Berufsrichtern besetzte 9. Zivilkammer (Pressekammer) wird über den
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung in öffentlicher Sitzung
verhandeln.
Christian Löffler
Pressesprecher
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