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Landgericht Magdeburg
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(LG MD) Mann hetzt Hund auf Ausländer - u. a.
26.08.2019, Magdeburg – 37
- Landgericht Magdeburg
- Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 11.12.2018
wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren 22 KLs 230 Js 15079/18
(11/18)
Am 11.12.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen
mittlerweile 24-jährigen deutschen Mann wegen Körperverletzung in 2 Fällen und
gefährlicher Körperverletzung in 2 Fällen zu einer Freiheitsstrafe von 4
Jahren. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat der Bundesgerichtshof
im Juli 2019 verworfen.
Damit steht rechtskräftig fest, dass der Täter am
03. Februar 2018 in der Straßenbahn in Magdeburg einen ausländischen Mitbürger
geschlagen hat. Als ein anderer Fahrgast schlichtend eingreifen wollte, hat er
diesen ebenfalls geschlagen. Der Ausländer erlitt leichtere Verletzungen. Der
"Schlichter" konnte nicht ermittelt werden Am 9. März 2018 schlug der
Angeklagte einen ihm bekannten deutschen Mann in Magdeburg und hetzte seine
beiden Hunde auf ihn. Der Mann erlitt leichtere Verletzungen. Am 13. Mai 2018
hetzte der Täter seine beiden Hunde im Flora Park in Magdeburg auf einen
ausländischen Mitbürger, der mit seiner Familie und kleinen Kindern unterwegs
war. Da das spätere Opfer seine Familie schützen wollte, lief er weg, um die
Hunde auf sich zu lenken. Die Hunde holten den Mann schnell ein, rissen ihn zu
Boden und bissen ihn in Oberschenkel und Unterarm. Zuvor hatte der Angeklagte
Worte wie "Ausländer Sch?e" vor sich hin geredet.
Bundesgerichtshof bestätigt Urteil der 2. Strafkammer vom 05.02.2019
wegen versuchten Mordes u.a. zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren anstelle von
6 Jahren
22 Ks 162 Js 17917/17 (1/18)
Am 05.02.2019 verurteilte die 2. Strafkammer
(Schwurgericht) einen mittlerweile 35-jährigen Mann wegen versuchten
Mordes und schwerer Brandstiftung zu
einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in einer
Entziehungsanstalt an. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat
der Bundesgerichtshof im Juli 2019 verworfen.
Die Kammer war damals überzeugt davon, dass der
Angeklagte am 07. Juni 2017 in Oschersleben versucht hatte, seine ehemalige
Lebensgefährtin und ihre beiden Kleinkinder (damals 1 Jahr und 7 Monate alt)
umzubringen. Hierzu hatte der Angeklagte mit einem Blutalkoholgehalt von max.
2,38 o/oo mehrere Kisten vor der Wohnungstür mit Bekleidung abgestellt und
diese mittels eines Brandbeschleunigers entzündet. Der Angeklagte nahm
billigend in Kauf, dass die drei in der Wohnung befindlichen Personen sich
nicht retten konnten und rechnete mit einer Ausbreitung des Feuers. Tatsächlich
konnten sich die Mutter und die Kinder mit Hilfe von Passanten retten. Hierzu
ließ die Mutter zunächst ihre Kinder aus dem Wohnzimmerfenster hinab in eine
von Helfern ausgebreitete Decke fallen, bevor sie selbst aus dem Fenster
sprang. Der etwa eine Stunde andauernde Brand hinterließ große Schäden im
Bereich des ersten Obergeschosses und des Dachgeschosses des Hauses. Der
Dachstuhl wurde ebenso wie die Treppe im oberen Bereich nahezu vollständig
zerstört. Infolge der Schäden musste das Haus abgerissen werden. Der
entstandene Schaden lag zwischen 400.000 und 700.000 ?.
In einem ersten Prozess ist der Angeklagte am
13.12.2017 zu einer Freiheitstrafe von "nur" 6 Jahren verurteilt
worden. Die hiergegen gerichtet Revision der Staatsanwaltschaft war
erfolgreich.
Tod in Bernburg - Urteil der 2. Strafkammer vom 12.04.2019 ist
rechtskräftig
22 KLs 164 Js 17637/18 (23/18)
Am 12. April 2019 verurteilte die 2. Strafkammer als
Schwurgericht einen mittlerweile 17-jährigen Jugendlichen wegen gefährlicher Körperverletzung und
versuchtem Totschlag zu einer Jugendstrafe von 8 Jahren und 6 Monaten, seine
mittlerweile 35-jährige Mutter wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer
Freiheitsstrafe von 7 Jahren und 6 Monaten, einen mittlerweile 21-jährigen Mann
wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Jugendstrafe von 4 Jahren und
einen mittlerweile 22-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung von 6
Jahren.
Hiergegen hatten zunächst alle Angeklagten Revision
eingelegt und diese nach und nach zurückgenommen, so dass das Urteil
rechtskräftig geworden ist.
Damit
steht fest, dass die vier Angeklagten in der Nacht vom 10. auf den 11. Juni 2018 in Bernburg in einer Wohnung in der
Hohen Straße in Bernburg eine Frau grundlos zu gequält haben. Als Folge der
Misshandlungen ist die Frau dann gestorben. Eine Mitschuld am Tod der Frau
konnte letztlich nur dem 17-Jährigen und seiner Mutter nachgewiesen werden. Der
17-Jährige hat zu dem zuvor in der gleichen Nacht einen anderen Bekannten
geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.
Löffler
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