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Landgericht Magdeburg
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(LG MD) VW-Abgasverfahren: erste Urteile des Oberlandesgerichts Naumburg bestätigen klageabweisende Urteile des Landgerichts Magdeburg
29.08.2019, Magdeburg – 40
- Landgericht Magdeburg
10.
Zivilkammer
Fall 1: Mit Urteil vom 16.07.2019 (3 U 14/19) hat der 3.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg ein klageabweisendes Urteil der 10.
Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 31.01.2019 (10 O 578/18) bestätigt.
Der Kläger aus Thale hatte Volkswagen auf rund 14.000 Eur verklagt. Am 03.08.2017
erwarb der Mann von einem Händler in Langenweddingen einen gebrauchten VW Golf
Variant 2.0 TDI für 14.895 ?, mit einer Gesamtfahrleistung von 69.650
Kilometern. Bereits der Vorbesitzer hatte am 13.10.2016 das Softwareupdate auf
den von der Abgasproblematik betroffenen PKW mit Motor "EA 189"
aufspielen lassen. Der Kläger wusste, dass das Fahrzeug von der
Abgasproblematik betroffen ist. Der Kläger meinte, von der Volkswagen AG
getäuscht und betrogen worden zu sein.
Landgericht
und Oberlandesgericht vertraten übereinstimmend die Auffassung, dass hier der
Kläger gerade nicht getäuscht worden ist. Zum Zeitpunkt seines Kaufs im August
2017 hatte der Kläger nach seinem eigenen Vortrag Kenntnis "vom Verbau der
Betrugssoftware". Wer aber genau weiß, was er kauft, kann nicht getäuscht
und betrogen werden.
Fall 2: Mit Urteil vom 24.07.2019 (5 U 37/19) hat der 5.
Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg ein klageabweisendes Urteil der 10.
Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 28.02.2019 (10 O 325/18) bestätigt.
Die Klägerin aus Ballenstedt hatte Volkswagen auf 12.000 Eur verklagt. Im
Januar 2016 kaufte die damals 66jährige Frau von einem Händler in Hoym einen
gebrauchten VW Golf Plus TDI für 12.000 ? mit einer Gesamtfahrleistung von rund
43.000 Kilometern. Auch hier meinte die Klägerin, von der Volkswagen AG getäuscht
und betrogen worden zu sein.
Landgericht
und Oberlandesgericht haben die Klage abgewiesen. Das Oberlandesgericht hat insoweit ausgeführt,
dass auch die Klägerin aufgrund der im September 2015 einsetzenden umfassenden
Berichterstattung in den Medien die Abgasproblematik kannte. Zudem hatte die
Volkswagen AG selbst die Öffentlichkeit
mit einer sogenannten Ad-hoc Mitteilung am 22.09.2015 über
Unregelmäßigkeiten im Zusammengang mit der Software bei den EA 189 Dieselmotoren
informiert. Damit hatte Volkswagen keinen Vorsatz mehr Käufer zu schädigen.
Hintergrund:
Seit
Mai 2017 sind sämtliche Verfahren im Zusammenhang mit der Verwendung einer
Software zur Steuerung des Motors und/oder der Abgaswerte von Kraftfahrzeugen
in der 10. Zivilkammer konzentriert. Seitdem sind mehr als 520 Verfahren beim
Landgericht eingegangen.
Etwa
die Hälfte der Verfahren sind abgeschlossen, fast alle mit einem Urteil. Soweit
der Hersteller VW verklagt wurde, sind bislang sämtliche Klagen aus
unterschiedlichen Rechtsgründen abgewiesen worden. Vereinzelte Klagen gegen
Audi, Skoda und Mercedes wurden ebenfalls abgewiesen.
Die
Klagen gegen Händler sind bereits fast alle abgearbeitet. Diese Klagen wurden
ebenfalls weit überwiegend abgewiesen. Klagen gegen den Händler hatten aber immer
dann Erfolg, wenn der Kunde vom Kaufvertrag bereits zu einem Zeitpunkt
zurückgetreten ist, zu dem das vom Hersteller entwickelte Update noch nicht zur
Verfügung stand.
Gegen
fast alle Urteile wurde Berufung zum Oberlandesgericht Naumburg eingelegt. Nahezu
wöchentlich kommen Verfahren vom Oberlandesgericht zurück zum Landgericht, ohne
dass das Oberlandesgericht Urteile fällen musste. Hier hat es in fast allen
Fällen Einigungen zwischen den Parteien gegeben, so dass die Berufungen
zurückgenommen wurden.
Die
10. Zivilkammer hat derzeit bis Anfang Ende Februar 2020 fast jeden Donnerstag mündliche Verhandlungen
anberaumt. An einem Verhandlungstag werden regelmäßig mehr als 10 Verfahren
verhandelt und weitgehend ergehen noch am gleichen Tag die Urteile.
Die
nächsten Verhandlungstage sind:
05.09.
08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 15
Verfahren
12.09. 08.30
Uhr bis 11.40 Uhr 14 Verfahren
19.09. 08.30 Uhr bis 11.30 Uhr 14 Verfahren
26.09. 08.30
Uhr bis 11.30 Uhr 14 Verfahren
(Lanza-Blasig)
stv.
Pressesprecherin
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