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(LG MD) Mann schlägt 16-Jährigen in Staßfurt mit Stange - Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung der 2. Strafkammer vom 14.11.2018 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 5 Jahren
29.08.2019, Magdeburg – 38
- Landgericht Magdeburg
22 KLs 162 Js 14621/18 (18/18)
Am 14.11.2018 verurteilte die 2. Strafkammer einen
mittlerweile 40-jährigen Mann wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer
Freiheitsstrafe von 5 Jahren. zuderm muss der Angeklagte 10.000 Eur
Schmerzensgeld zahlen. Die hiergegen gerichtete Revision des Angeklagten hat
der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 30.07.2019 (4 StR 144/19) verworfen.
Damit steht rechtskräftig fest, dass der Angeklagte
am 12.05.2018 in Staßfurt mit einer Stange den damals 16-jährigen Sohn seiner
ehemaligen Freundin mehrfach auch gegen den Kopf geschlagen hat. Motiv des
Angeklagten war, dass das Opfer bei einem Kellereinbruch Gegenstände des
Angeklagten entwendet hatte. Der 16-Jährige wurde schwer verletzt, da er einen
Schädelbruch erlitt.
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