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Landgericht Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
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Pressemitteilungen des Landgerichts Magdeburg
(LG MD) Auswahl aus den Terminen am Landgericht Magdeburg im Januar 2020 (Stand: 02.01.2020)
03.01.2020, Magdeburg – 1
- Landgericht Magdeburg
sexueller Missbrauch
von Jungen in Halberstadt
22
KLs 839 Js 75498/18 (35/18) ? 2. Jugendschutzkammer
1
Angeklagter
1
psychologischer Sachverständiger
1
Nebenkläger
1
Adhäsionskläger
Prozessbeginn: Freitag, 03. Januar 2020, 09.30
Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 13. und 20. Januar 2020, jeweils 09.30
Uhr,
21. Januar 2020, 11.00 Uhr,
jeweils Saal E 12
Einem 62-jährigen Mann wird vorgeworfen, von August
bis Dezember 2017 in Halberstadt mehrere Jungen im Alter zwischen 11 und 14
Jahren sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll der Angeklagte die Geschädigten
mit Geld "geködert" haben. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte
von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht.
Es ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung
in mehr oder weniger großen Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten
nichtöffentlich sein wird.
Geldwäsche und Betrug in
Magdeburg und anderen Orten
21
KLs 581 Js 295/15 (19/19) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagter
6
Zeugen
Prozessbeginn: Dienstag, 07. Januar 2020,
09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 13., 14., 21., 27. du 29. Januar 2020,
03., 04., 17., 18. und
24.
Februar 2020, jeweils 13.00 Uhr,
02.
und 09. März 2020, jeweils 09.00 Uhr,
jeweils
Saal A 23
sowie
vorsorglich jeden weiteren Donnerstag und Montag,
jeweils
09.00 Uhr bis zum Ende der Hauptverhandlung
Einem 56-jährigen gebürtigen Magdeburger wird
vorgeworfen, im Zeitraum von November 2014 bis Mai 2015 insgesamt 6 Straftaten
begangen zu haben. Der Angeklagte soll als geschäftsführender Gesellschafter
einer GmbH in Magdeburg mehrere 100.000 Euro an Auslandsüberweisungen, die auf
dem Konto der Firma eingegangen sein sollen, auf sein Privatkonto und anderen
Konten transferiert haben. Dabei soll der Angeklagte jeweils gewusst haben,
dass die Zahlungseingänge auf strafbaren Handlungen beruht haben sollen. Die
Gutschriften auf dem Geschäftskonto sollen dabei bei den im Ausland ansässigen
Firmen durch beispielsweise manipulierte E-Mails veranlasst worden sein.
Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte die
Tatvorwürfe bestritten. Der Angeklagte konnte aufgrund eines Haftbefehls vom
04. Oktober 2017 am 07. August 2019 festgenommen werden und befindet sich
seitdem in Untersuchungshaft.
sexueller Missbrauch eines Kindes in Magdeburg
22 KLs 143 Js 13911/17 (7/18)
? 2. Jugendschutzkammer
1
Angeklagter
1
Nebenkläger
1
rechtsmedizinischer Sachverständiger
Prozessbeginn: Mittwoch, 08. Januar 2020,
09.30 Uhr, Saal E 12
Fortsetzungstermine: 09. und 14. Januar 2020, jeweils 09.30
Uhr, Saal E 12
Der
37-jährige Angeklagte wird beschuldigt, von Dezember 2016 bis Januar 2017 einen
damals 9-jährigen Jungen in seiner Wohnung in Magdeburg sexuell missbraucht zu
haben. Die Taten sollen passiert sein, als der Geschädigte bei dem Angeklagten
übernachtet haben soll. Im Ermittlungsverfahren hat der Angeklagte von seinem Schweigerecht
Gebrauch gemacht.
Es
ist damit zu rechnen, dass die Hauptverhandlung in mehr oder weniger großen
Teilen zum Schutz der Intimsphäre der Beteiligten nichtöffentlich sein kann.
Untreue und Betrug in
Magdeburg
21
KLs 157 Js 34298/18 (18/19) ? 1. Strafkammer
1
Angeklagte
12
Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag,
09. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 16., 22. und 29. Januar 2020, 04., 10.,
11. und 12. Februar 2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Eeiner
41-jährigen Frau wird vorgeworfen, von März 2015 bis August 2018 Betrugs- bzw.
Untreuehandlungen zum Nachteil des Vermögens ihres 62-jährigen Mannes und der
Schwiegermutter begangen zu haben. Der Schaden soll sich dabei insgesamt auf
knapp 900.000,00 ? erstrecken. Die Angeklagte soll über die Konten ihres
Mannes, auf die sie Zugriff gehabt haben soll, Geld auf ihr eigenes Konto
überwiesen haben. Die Angeklagte soll auch ohne Wissen ihres Ehemannes ein
hochwertiges Fahrzeug zu einem Preis von rund 100.000,00 ? für sich gekauft
haben. Zudem soll die Schwiegermutter insgesamt um rund 20.000,00 ? geschädigt
worden sein. Die Angeklagte befindet sich in dieser Sache seit 01. August 2019
in Untersuchungshaft.
Sicherungsverfahren
Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte u.a. in Westeregeln und
Bernburg
21
KLs 272 Js 29768/19 (20/19) 1.
Strafkammer
1
Beschuldigter
1
Sachverständiger
7
Zeugen
Prozessbeginn: Mittwoch 15. Januar 2020, 09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: vorsorglich 20. und 28. Januar, 09.00
Uhr, Saal A 23
Dem 34-jährigen Beschuldigten wird vorgeworfen in
Westeregeln am 13.08.2019 ein Fahrrad
entwendet und sich der Festnahme durch Polizeibeamte widersetzt zu haben. Am
15.08. 2019 soll er in ein Haus in Bernburg eingebrochen und sich ebenfalls bei
seiner Festnahme widersetzt haben.
Es
bestehen Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte aufgrund einer Erkrankung
schuldunfähig ist. Sollte der Beschuldigte schuldunfähig sein, ihm die Tat
nachgewiesen werden und er für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine
dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht.
Der
Beschuldigte ist vorläufig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht.
Im Ermittlungsverfahren hat er sich zur Sache nicht geäußert.
versuchter Mord in
Magdeburg ? Verfahren wird neu aufgerollt
22
Ks 162 Js 29754/18 (1/19) ? 2. Strafkammer
1
Angeklagter
1
Neben- bzw. Adhäsionsklägerin
Prozesstag: Donnerstag,
16. Januar 2020, 09,30 Uhr, Saal E 12
Am 21. Februar 2019 verurteilte die 1. große
Strafkammer einen mittlerweile 38-jährigen Mann wegen versuchten Mordes in
Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8
Jahren und ordnete zudem die Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an.
Weiterhin wurde der Angeklagte verurteilt, an die geschädigte Adhäsionsklägerin
ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 ? zu zahlen. Gegen dieses Urteil hat
der Angeklagte Revision eingelegt. Mit Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 01.
August 2019 (4 StR 253/19) wurde das Urteil des Landgerichts Magdeburg
teilweise aufgehoben, soweit es die Verurteilung zu einem Schmerzensgeld und
die Unterbringung in der Entziehungsanstalt zum Gegenstand hatte. Die
Verurteilung wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher
Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 8 Jahren ist rechtskräftig
geworden. Entsprechend den Ausführungen des Bundesgerichtshofs muss die nunmehr
zur Entscheidung berufene Kammer prüfen, ob für die Anordnung der Unterbringung
in eine Entziehungsanstalt eine ausreichende Gefahrenprognose vorliegt. Zudem
hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass die Höhe des
Schmerzensgeldanspruchs nicht ausreichend begründet worden ist.
Der Angeklagte hatte am 18. September 2018 in einem Supermarkt
in der Nähe des Olvenstedter Platzes in Magdeburg seine ehemalige
Lebensgefährtin mit einem Messerstich in den Hals schwer verletzt.
versuchter Totschlag in Oschersleben
21 Ks 162 Js 29777/19 (6/19)
? 1. Strafkammer
1 Angeklagter
1 psychiatrischer
Sachverständiger
1 rechtsmedizinische
Sachverständige
6 Zeugen
Prozessbeginn: Donnerstag, 23. Januar 2020,
09.00 Uhr, Saal A 23
Fortsetzungstermine: 30. Januar 2020 und 05. Februar 2020,
sowie vorsorglich
06. und 18. Februar
2020, jeweils 09.00 Uhr, Saal A 23
Ein 31-jähriger Mann wird
beschuldigt, am 16.08.2019 in Oschersleben versucht zu haben, mit einem Messer
seine Lebensgefährtin, die sich von ihm trennen wollte, zu töten. Anschließend
soll der Angeklagte in Selbsttötungsabsicht sich verletzt haben.
Der Angeklagte befindet
sich seit 16. August 2019 in Untersuchungshaft.
Löffler
Pressesprecher
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